Informationen für Studierende im ersten Semester WS 23/24

Organisatorisches: Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen

Stundenpläne

Die Stundenpläne für das WS 23/24 finden Sie auf folgenden Seite: Stundenpläne

Welche Lehrveranstaltungen muss ich besuchen?

Für die meisten Lehrveranstaltungen besteht – bis auf einige Ausnahmen – keine Anwesenheitspflicht. Insbesondere in den ersten Wochen und Monaten Ihres Studiums empfehlen wir Ihnen aber dringend, alle Lehrveranstaltungen zu besuchen.
In der Vorlesung vermittelt der*die Dozierende (meistens ein*e Professor*in) die theoretischen Grundlagen und den Lernstoff, den Sie beherrschen sollten. Sie erhalten einen Überblick über alle prüfungsrelevanten Themen.
In der Übung werden von Übungsleiter*innen begleitend zum Vorlesungsstoff Beispielaufgaben vorgerechnet. Der Vorlesungsstoff wird also praktisch angewandt.
Ähnlich wie in den Übungen werden in Tutorien Aufgaben vorgerechnet. Allerdings geschieht das hier in Kleingruppen, so dass Sie hier die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und mit Ihren Tutor*innen zu diskutieren. In Fächern, in denen Sie Übungsblätter bearbeiten müssen, werden diese von Ihren Tutor*innen korrigiert. Zu Beginn des Semesters müssen Sie sich zu den Tutorien anmelden. Das Anmeldeverfahren wird in den ersten Vorlesungen und Übungen des Semesters erklärt.

Wo finde ich Unterlagen zu meinen Vorlesungen?

Die meisten Vorlesungsunterlagen befinden sich im ILIAS-System. Manche Unterlagen sind aber auch auf den Seiten der einzelnen Institute zu finden. Wenn Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dozenten.

Praktika

Welche Praktika gibt es nach dem ersten Semester?

Praktika sind verpflichtende Bestandteile der Bachelorstudiengänge Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik bzw. Bioingenieurwesen. Es handelt sich dabei um Laborpraktika, die meist während der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden. Die Praktika finden in Laboren und Technika des KIT statt.
Im Anschluss an das erste Fachsemester stehen folgende Praktika an:
BIW: Naturwissenschaftliches Grundpraktikum: Allgemeine Chemie und Mikrobiologie
CIW: Grundpraktikum Teil I: Allgemeine Chemie
(Das Grundpraktikum Teil II: Verfahrenstechnik für CIW findet während der Vorlesungszeit des 2. Semesters statt)

Was sind die Voraussetzungen?

Am Praktikum teilnehmen kann nur, wer die Klausur „Allgemeine Chemie und Chemie in wässrigen Lösungen“ bzw. die Klausur „Allgemeine und Anorganische Chemie“ bestanden hat.
Am Ende der Vorlesungszeit findet für die Praktika eine Sicherheitsunterweisung statt, die für alle Praktikumsteilnehmer*innen Pflicht ist.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Am Praktikum kann nur teilnehmen, wer sich im Vorfeld auch angemeldet hat. Anmeldemodalitäten und Fristen werden rechtzeitig erläutert und veröffentlicht.

Inhalte

Nähere Informationen zu den Inhalten bekommen Sie während der Erstsemesterinformationsveranstaltung im Dezember und im Rahmen der Vorlesung „Allgemeine und Anorganische Chemie“ bzw. „Allgemeine Chemie und Chemie in wässrigen Lösungen“

Sonstiges

Was für Fächer darf ich als Schlüsselqualifikation belegen?

Im Fach „Überfachliche Qualifikationen“ besuchen Sie nichttechnische Lehrveranstaltungen, in denen Sie Kompetenzen erwerben, die über rein fachliches Wissen hinausgehen. Sie erbringen in diesem Fach 6 Leistungspunkte (LP).

Dabei muss im Bachelir CIW mindestens ein Modul der drei folgenden Module gewählt werden:
- Industriebetriebswirtschaftslehre (3 LP)
- Ethik und Stoffkreisläufe (3 LP)

Im Bachelor BIW sind folgende Module verpflicihten:
- Programmieren/ Numerische Simulation mit MatLb
- Wissenschaftliches Schreiben mit LaTeX

Beratung & Orientierung

Anlaufstellen
Fachstudienberatung:
Barbara Freudig
barbara freudig does-not-exist.kit edu
0721/ 608 43865
Sprechstunde
nach Vereinbarung
Zentrale Studienberatung ZSB:
Fachschaft
Auch die Fachschaft hilft immer gerne weiter.

Organisatorisches: Prüfungen

Klausuren

Lernpartner gesucht?

hier geht es zur Lernpartnerbörse des KIT

Klausurtermine

Alle Klausurtermine finden Sie unter: www.fs-fmc.kit.edu/klausurtermine
bzw. auf den Seiten der KIT-Fakultät:
BIW
CIW

Muss ich alle Klausuren schreiben?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bereits nach dem ersten Semester alle vorgesehenen Klausuren zu schreiben. Auch für Sie sind Klausuren eine wertvolle Kontrolle, ob Sie die Lernziele eines Semesters erreicht haben.
Es gibt aber keine Vorschriften, wann welche Klausuren geschrieben werden müssen. Ausnahmen: Regeln zur Orientierungsprüfungen sind einzuhalten. Außerdem müssen alle Prüfungsleistungen bis zum Ende des 12. Fachsemesters vollständig abgelegt sein.
Wenn Sie triftige Gründe haben, an Prüfungen nicht teilzunehmen und dadurch Fristen nicht einhalten können (z. B. Orientierungsprüfungen), wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bachelorprüfungsausschuss, der Ihnen z. B. im Fall von Krankheit eine Fristverlängerung gewähren kann. www.ciw.kit.edu/bpa.php
 

Anmeldung zu Klausuren

Zu allen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie anderen Erfolgskontrollen (z. B. Übungsblätter) müssen Sie sich im Studierendenportal anmelden.
Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist prinzipiell nicht möglich.
Beachten Sie, dass eine Anmeldung verbindlich ist. D. h. unentschuldigtes Fernbleiben von einer Prüfung hat die Bewertung 5,0 zur Folge.
Häufige Probleme bei der Anmeldung:
Voraussetzung nicht erfüllt: (z. B. Übungsblätter für die Klausur HM I). Wenn Sie sicher sind, die Voraussetzung bestanden zu haben, liegt vielleicht ein Fehler vor. Bitte wenden Sie sich an die*den zuständigen Übungsleiter*in.
Noch keine Wahl getroffen: Manchmal ist eine Anmeldung nicht möglich, weil Sie zunächst eine Wahl treffen müssen.
Falls Sie die Probleme selbst nicht beheben können, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberaterin der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik Barbara Freudig.
TIPP: Im Studierendenportal finden Sie unter FAQ viele nützliche Tipps und Videotutorials rund um die Prüfungsanmeldung!!

Abmeldung von Klausuren

Sind Sie bereits zu einer Prüfung angemeldet, an der Sie nicht teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unbedingt ab! Wenn Sie ohne Abmeldung nicht erscheinen, erhalten Sie die Note 5,0!
Sie können sich entweder online wieder abmelden. Alternativ können Sie sich direkt vor der Klausur im Hörsaal vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben ohne Angabe von Gründen persönlich abmelden.
Falls Sie sich aus irgendwelchen Gründen nicht abmelden können, nehmen Sie bitte so bald wie möglich mit der*dem Prüfenden Kontakt auf.

Nicht bestanden, was nun?

Wenn Sie beim ersten Versuch durch eine Klausur fallen, ist das zunächst kein Problem. Sie können jede Prüfung einmal wiederholen. Für schriftliche Prüfungen gibt es außerdem noch eine mündliche Nachprüfung, falls Sie im zweiten Versuch auch nicht bestehen sollten. Sollte es dann immer noch nicht klappen, können Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Zweitwiederholung stellen (Ausnahme: bei der Orientierungsprüfung geht das nicht!)
Die genauen Modalitäten sind in § 9 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt: CIW(PDF)  BIW(PDF)).
Wann Sie den zweiten Versuch ablegen, steht Ihnen frei.
Wichtig: Falls es sich um eine Orientierungsprüfung handelt, sind die zeitlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Sollte es triftige Gründe geben, warum Sie diese Rahmenbedingungen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte unbedingt an den Prüfungsausschuss!

Was sind Orientierungsprüfungen?

Die bestandene Orientierungsprüfung ist ein wichtiger Indikator, ob Sie für das Studium, das Sie gewählt haben, geeignet sind und dieses mit Erfolg abschließen werden. Die Orientierungsprüfung ist keine extra abzulegende Prüfung, sondern sie besteht aus zwei Prüfungen:

  • Höhere Mathematik I (sowohl für CIW als auch BIW)
  • Allgemeine Anorganische Chemie (für CIW)
  • Biologie im Ingenieurwesen: Zellbiologie und Genetik (für BIW)

Der erste Prüfungsversuch für beide Prüfungen (HM I und AAC bzw. BIng) wird in der Regel zum Ende des ersten Fachsemesters, spätestens jedoch bis Ende des zweiten Fachsemesters, unternommen.
Wer die beiden Prüfungen der Orientierungsprüfung mit allen Wiederholungen (also zwei schriftliche Prüfungsversuche und eine mündliche Nachprüfung) bis Ende des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, hat die Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden.
WICHTIG: Ein weiterer Prüfungsversuch – im Gegensatz zu anderen Prüfungen (Antrag auf Zweitwiederholung) - ist bei Orientierungsprüfungen ausgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen, weitere Informationen

Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch

Rechtliche Grundlage für Ihren Studiengang ist die Studien- und Prüfungordnung:

Informationen über Inhalte und Aufbau der einzelnen Fächer und Modulefinden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern:

 

Allgemeine Fragen

Kann ich den Studiengang wechseln?

Wenn Sie merken, dass ein anderer Studiengang, Studienort oder Hochschultyp besser für Sie geeignet wäre, können Sie den Studiengang oder sogar die Hochschule zu Beginn des neuen Semesters wechseln. Häufig ist der Wechsel nur zu Beginn des Wintersemesters möglich.
Leistungen, die Sie bereits erbracht haben, können in einem anderen Studiengang anerkannt werden, sofern diese Leistung in beiden Studiengängen gefordert/ wählbar ist und Inhalt und Umfang äquivalent sind. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss ( = Prüfungsausschuss des Studiengangs, in den Sie wechseln möchten).
Falls Sie BAföG-Empfänger sind, ist es ratsam, sich nach den Bedingungen für die Förderung nach einem Studiengangwechsel zu erkundigen.

Ich denke an einen Abbruch meines Studiums

Vielleicht haben Sie schon in den ersten Wochen oder Monaten das Gefühl, den falschen Studiengang gewählt zu haben, oder, dass ein Studium grundsätzlich doch nicht das Richtige für Sie ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Die Studieninhalte sind weniger interessant als erwartet, die Prüfungsanforderungen sind sehr (zu) hoch – oder Sie haben mittlerweile andere Studienfächer kennengelernt, die Sie mehr interessieren.
Bevor Sie Ihr Studium tatsächlich abbrechen oder den Studiengang wechseln, sollten Sie sich eingehend über die richtige Vorgehensweise informieren. Ein Beratungsgespräch ist dringend zu empfehlen. Entsprechende Beratungsangebote macht beispielsweise die Zentrale Studienberatung (ZSB).