Was ist die Orientrierungsprüfung?

Die bestandene Orientierungsprüfung ist ein wichtiger Indikator, ob Sie für das Studium, das Sie gewählt haben, geeignet sind und mit Erfolg abschließen werden.

 

Die Orientierungsprüfung ist keine extra abzulegende Prüfung, sondern sie besteht aus zwei Prüfungen:

 

Die so genannten „Modulprüfungen“ in den Modulen

  1. Höhere Mathematik I (sowohl für CIW als auch BIW) und
  2. Für Chemieingenieure:      Allgemeine Anorganische Chemie
    Für Bioingenieure:            Biologie im Ingenieurwesen

 

  • Die beiden Prüfungen bilden die Orientierungsprüfung und werden im Rahmen eines zeitlich vorgegebenen Prüfungsverfahrens, das aus mehreren möglichen Versuchen besteht, durchgeführt:
  • Der erste Prüfungsversuch für beide Prüfungen (HM I und AAC bzw. BIng) wird in der Regel zum Ende des ersten Fachsemesters, spätestens jedoch bis Ende des zweiten Fachsemesters, unternommen. Wichtig ist, dass das Prüfungsverfahren im zweiten Fachsemester auf jeden Fall begonnen wurde!
  • Wer den ersten Versuch nicht besteht, kann sich zu einem zweiten Versuch anmelden. Wer den zweiten Versuch auch nicht besteht, wird zeitnah zu einer mündlichen Nachprüfung eingeladen.
  • Wer die beiden Prüfungen der Orientierungsprüfung mit allen Wiederholungen (also zwei schriftliche Prüfungsversuche und eine mündliche Nachprüfung) bis Ende des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, hat die Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden.
  • Die Exmatrikulation erfolgt dann zum Semesterende.

 

WICHTIG!!

Ein weiterer Prüfungsversuch – im Gegensatz zu anderen Prüfungen (Stichwort Härtefallantrag) – ist ausgeschlossen.

Der Studierende hat also zwei Versuche und eine mündliche Nachprüfung jeweils für HM I und AAC bzw. BIng, um die Orientierungsprüfung erfolgreich zu absolvieren.