Richtlinien zur Diplomprüfungsordnung: Studiengang Chemieingenieurwesen

Diese Richtlinien wurden vom Fakultätsrat der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik in der Sitzung vom 11. Juli 2001 beschlossen. Aufgenommen wurden auch die zugehörigen Beschlüsse des Fakultätsrates bis einschließlich Januar 2005.

Diese Richtlinien beziehen sich auf die Diplomprüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Chemieingenieurwesen vom 21. Mai 1999 . Studienrichtungen: Chemieingenierwesen und Verfahrenstechnik