2. Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung

2.1

Vor der Teilnahme an der ersten Prüfung, die Teil der Diplom-Hauptprüfung sein soll, ist eine Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung beim Studienbüro erforderlich.

2.2

Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung ist die bestandene Vorprüfung. Überschneidet sich der Termin einer letzten Prüfung zum Vordiplom mit Pflichtfachklausuren zum Hauptdiplom, so können sich betroffene Studierende wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Zulassung zu Prüfungen zum Hauptdiplom an das Studienbüro wenden.

Als besondere Ausnahmeregelung gilt: Die schriftliche Prüfung in Physikalischer Chemie/Chemische Thermodynamik (als Voraussetzung für das einmal jährlich stattfindende PC Praktikum) kann durch die Diplomprüfungskommission ausnahmsweise genehmigt werden, wenn zwei Vordiplomwiederholungsprüfungen aus dem 4. Semester ausstehen. Hier muss die Ausnahmegenehmigung bei der Diplomprüfungskommission beantragt werden.

2.3

Nach erfolgter Zulassung werden vom Studienbüro Zulassungsbescheinigungen (Notenzettel) für die Prüfungen in den Pflichtfächern ausgegeben. Zulassungsbescheinigungen (Notenzettel) für die Studienarbeit und für Prüfungen in den Nebenfächern werden erst dann ausgehändigt, wenn beim Studienbüro der vollständig ausgefüllte und von der Prüfungskommission genehmigte Studien- und Prüfungsplan (siehe Abschnitt 3) vorliegt. Diese Zulassungsbescheinigungen (Notenzettel) sind bei der Anmeldung zu der jeweiligen Fachprüfung bzw. beim Beginn der Studienarbeit bei dem betreffenden Hochschullehrer vorzulegen.

2.4

Zulassungsbescheinigungen zur Diplomarbeit stellt das Studienbüro aus. Die Anmeldung zu einem Hauptfachprüfungstermin erfolgt durch Eintragung in eine bei der Diplomprüfungskommission geführte Liste (Zulassungsvoraussetzungen vgl. Abschnitt 1.5). Meldeschluß ist 6 - 8 Wochen vor dem Hauptfachprüfungstermin. Die genauen Termine für Anmeldung und Prüfungszeitraum werden jeweils durch Aushang bekanntgegeben.