4. Schriftliche Prüfungen

4.1

Schriftliche Prüfungen werden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit abgehalten. Die genauen Termine und die Anmeldefristen werden von den jeweiligen Hochschullehrern bekanntgegeben. Die Dauer der Prüfungsklausuren beträgt 3 - 3,5 Stunden.

4.2

Kann ein Student/eine Studentin aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, zur schriftlichen Prüfung nicht erscheinen, so ist das entsprechende Institutssekretariat umgehend zu benachrichtigen; außigerdem müssen die für das Nichterscheinen geltend gemachten Gründe der Diplomprüfungskommission unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Wenn ein Student/eine Studentin zur Prüfung erscheint, kann er/sie bis zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aufgabenblätter ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten.

Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Rücktritt von der Prüfung nach Ausgabe der Aufgabenblätter führt zu der Note 5,0 (nicht ausreichend). Das gleiche gilt, wenn die Diplomprüfungskommission die Gründe für den Rücktritt oder das Versäumnis nicht anerkennt.

4.3

Ist die Leistung in einer schriftlichen Wiederholungsprüfung nicht ausreichend, so erfolgt eine mündliche Nachprüfung, deren Ergebnis die Fachnote bestimmt. Die Note der mündlichen Nachprüfung kann nur "ausreichend (4,0)" oder "nicht ausreichend (5,0)" lauten. Die Nachprüfung ist 4-6 Wochen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung abzulegen.

4.4

Zweitwiederholungen von Prüfungen. Eine zweite Wiederholung von einem Prüfungsfach ist zulässig. Hierzu ist ein Antrag der Kandidatin/des Kandidaten erforderlich, zu dem die Diplomprüfungskommission nach Anhörung der beteiligten Prüfer Stellung nimmt. Die Genehmigung soll nur empfohlen werden, wenn in allen übrigen Fächern mindestens der Notendurchschnitt 3,5 erreicht wurde. Die Diplomprüfungskommission kann die Zulassung zur ersten Zweitwiederholung ohne Beteiligung des Rektors genehmigen. Bei einer wiederholten Antragstellung wird der Antrag an den Rektor zur Entscheidung weitergeleitet.