6. Praktika

6.1

In den allgemeinen Studienrichtungen "Chemieingenieurtechnik" und "Verfahrenstechnik" sind zwei Praktika "Physikalische Chemie" sowie "Messtechnik" durch die Prüfungsordnung festgelegt. Ein weiteres verfahrenstechnisches Praktikum (Umfang 2 Semesterwochenstunden) ist aus der folgenden Liste zu wählen:

  • Praktikum in Brennstoffchemie
  • Praktikum Chemische Verfahrenstechnik
  • Praktikum Lebensmittelverfahrenstechnik
  • Praktikum Licht- und Elektronenmikroskopie in der Partikeltechnik
  • Praktikum Mechanische Verfahrenstechnik
  • Praktikum Molekulare Aufarbeitung von Bioprodukten
  • Praktikum Technische Biologie
  • Praktikum Thermische Verfahrenstechnik
  • Praktikum Verbrennungstechnik
  • Praktikum Wasserchemie
  • Chemisch-technisches Grundpraktikum für Chemieingenieure

In der Vertiefungsrichtung Lebensmittelverfahrenstechnik muß das Praktikum in Lebensmittelverfahrenstechnik gewählt werden.

6.2

Übungsscheine von Praktika, die an anderen Hochschulen abgeleistet worden sind, können anerkannt werden, falls Gleichwertigkeit besteht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der jeweilige Fachvertreter. Hierzu richten die Studierenden einen Antrag an die Diplomprüfungskommission.