10. Studierende mit Grundausbildung in Chemie, Maschinenbau und Physik

10.1

Die vorstehenden Richtlinien gelten dem Sinne nach auch für Studierende, die ihr Vordiplom nicht in Chemieingenieurwesen oder Verfahrenstechnik, sondern in Chemie, Maschinenbau oder Physik abgelegt haben.

10.2

Für diese Studierenden gelten hinsichtlich der Pflichtfächer und Praktika abweichende Bestimmungen, die der Prüfungsordnung zu entnehmen sind. Die Nebenfächer entfallen bei Vordiplom in Physik oder Chemie. Von Studierenden mit einem Vordiplom in Physik wird nur ein Hauptfach im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden gefordert. Dieses Hauptfach muß aus dem Bereich der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gewählt werden.