11. Vorlesungen in einer Fremdsprache

11.1

Vorlesungen im Rahmen der Hauptfachkombinationen können auch in einer Fremdsprache gehalten werden, solange gesichert ist, daß das Hauptfach mit Vorlesungskombinationen studiert werden kann, die nur aus deutschsprachigen Vorlesungen bestehen.

11.2

Pflichtvorlesungen müssen in deutscher Sprache abgehalten werden.

11.3

Hauptfachprüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten.

11.4

Nebenfachprüfungen können auf Wusch der Kandidatin/des Kandidaten in der Sprache der Vorlesung abgehalten werden.