3. Studien- und Prüfungsplan

3.1

Die Studierenden müssen auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck ihren Studienplan zusammenstellen und der Diplomprüfungskommission zur Genehmigung vorlegen. Die Vorlage soll innerhalb der beiden ersten Semester nach Bestehen der Diplomvorprüfung erfolgen. Im Studienplan sind hierbei die einzelnen Vorlesungen und Übungen der Haupt- und Nebenfächer einzutragen.

3.2

Die Wahl der Vorlesungen und Übungen bei der Hauptfachzusammenstellung soll auf der Grundlage von Vorschlägen der Fakultät erfolgen, die im Internet zu finden sind unter: Studium, Studiengänge, BIW, Zusammenstellung der Hauptfächer im Diplomstudiengang oder direkt unter diesem Link. Die Diplomprüfungskommission steht bei ihren regelmäßigen Sprechstunden auch zur Beratung beim Aufstellen von Prüfungsplänen zur Verfügung.

3.3

Der Studien- und Prüfungsplan ist der Diplomprüfungskommission in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Die hierfür vorgesehenen Formulare befinden sich bereits bei den Akten des Studienbüros. Die Studierenden müssen sich diese dort aushändigen lassen. Nach Genehmigung der Prüfungspläne durch die Diplomprüfungskommission behält diese einen Plan für die Akten, das 2. Exemplar behalten die Studierenden für ihre Unterlagen. Bei der Anmeldung zur letzten Prüfung (Hauptfächer oder Diplomarbeit) wird der Prüfungsplan beim Studienbüro abgegeben und kommt als Dokument zur Akte.

3.4

Nachträgliche Änderungen des Studien- und Prüfungsplans sind möglich, sie müssen jedoch von der Diplomprüfungskommission genehmigt werden. Hierzu müssen die Studierenden ihr Exemplar des Studien- und Prüfungsplans mit den geplanten Änderungen der Diplomprüfungskommission vorlegen. Ist für ein bestimmtes Fach bereits eine Zulassungsbescheinigung (Notenzettel) ausgegeben worden, kann das betreffende Fach nicht mehr gegen ein anderes ausgetauscht oder in seiner Zusammensetzung verändert werden.