6. Praktika

6.1

Im Studiengang Bioingenieurwesen ist durch die Prüfungsordnung festgelegt, dass von den Studierenden ein praktisches Studiensemester (7. Fachsemester) gemacht werden muss (Berufspraktikum). Ein weiteres Praktikum (Umfang 7 Semesterwochenstunden) ist das Biotechnologische Praktikum, das im 6. Fachsemester absolviert werden soll.

6.2

Übungsscheine von Praktika, die an anderen Hochschulen abgeleistet worden sind, können anerkannt werden, falls Gleichwertigkeit besteht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der jeweilige Fachvertreter. Hierzu richten die Studierenden einen Antrag an die Diplomprüfungskommission.