7. Studienarbeit

7.1

Die Studienarbeit ist bei einem Hochschullehrer der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik auszuführen. Sie soll in Verbindung mit einem Hauptfach oder Nebenfach stehen und im 8. Semester durchgeführt werden. Die Diplomprüfungskommission kann die Ausführung der Arbeit bei einem Aufgabensteller aus einer anderen Fakultät genehmigen, sofern eines der Hauptfächer aus dem entsprechenden Lehrgebiet in einer anderen Fakultät gewählt wurde.

7.2

Vor Beginn der Studienarbeit ist von den Studierenden ein vollständiger Studien- und Prüfungsplan aufzustellen und von der Diplomprüfungskommission genehmigen zu lassen. Erst danach wird vom Studienböro eine Zulassungsbescheinigung (Notenzettel) ausgegeben. Sie ist von den Studierenden beim betreffenden Hochschullehrer vor Beginn der Arbeit vorzulegen.

7.3

Die Aufgaben sollen so gestellt sein, daß sie sich in etwa 400 Arbeitsstunden durchführen lassen.

Mögliche Themen sind:

  • eine begrenzte experimentelle Untersuchung an einer vorhandenen Versuchsanlage,
  • eine theoretische Untersuchung,
  • eine konstruktive Aufgabe,
  • eine konstruktive Aufgabe,

In jedem Fall ist ein kurzer schriftlicher Bericht vorzulegen. Über die Ergebnisse der Studienarbeit sollen die Studierenden im Rahmen der wissenschaftlichen Kolloquien des Instituts berichten.

7.4

Für die Durchführung der Arbeit dürfen die Studierenden keine Bezahlung erhalten; die Arbeit darf also auch nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Hilfsassistentin bzw. Hilfsassistent stehen.

7.5

An anderen Hochschulen oder an Fachhochschulen angefertigte Arbeiten (Entwürfe) können von der Diplomprüfungskommission ohne Note als Studienarbeit anerkannt werden. Hierzu ist ein Antrag an die Diplomprüfungskommission zu richten. Ob diese Arbeiten dem Umfang und Inhalt nach gleichwertig sind, entscheidet der jeweilige Fachvertreter.

7.6

Benotung/Beurteilung von Studienarbeiten, die ausserhalb der Universität angefertigt werden:

Anspruch auf Benotung besteht, wenn

  • der Aufgabensteller (Professor oder Privatdozent) Mitglied der Fakultät ist, bzw.
  • sich ein Professor oder Privatdozent der Fakultät vorher schriftlich einverstanden erklärt hat, die Arbeit zu benoten.

In Absprache mit dem Aufgabensteller (Professor oder Privatdozent) kann in diesen Fällen die Arbeit in deutsch, englisch oder französisch eingereicht werden.

In allen anderen Fällen kann - wie bisher (siehe 7.5) - eine Prüfung auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der Diplomprüfungskommission beantragt werden.

7.7

Ziel der Studienarbeit ist es, die Studierenden an die Methodik wissenschaftlichen Arbeitens heranzuführen. Die experimentelle Arbeit an einem Teilprojekt wird durch einen Aufgabensteller begleitet. Für jede Studienarbeit ist von dem Aufgabensteller ein Arbeits- und Zeitplan zu erstellen, der mit den Studierenden besprochen wird.
Der Arbeits- und Zeitplan soll so gegliedert werden, daß mindestens 2 Abschnittsgespräche eingeplant werden können, bei denen Arbeitsleistung und Zeitaufwand der Studierenden zu beurteilen ist. Mit dem Zeitplan wird auch festgelegt, in welchem Zeitabschnitt die Studienarbeit abzuschließen ist. Für das Verfassen des schriftlichen Abschlußberichtes sind im Zeitplan 20 % der Gesamtarbeitszeit einzuplanen. Die erste Fassung des schriftlichen Abschlußberichts soll dem Aufgabensteller spätestens 4 Wochen nach Beendigung der praktischen Arbeit vorgelegt werden.

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