9. Haupt- und Nebenfächer

9.1

Die Studierenden wählen 2 Hauptfächer mit je mindestens 8 Semesterwochenstunden und mindestens 2 Nebenfächer mit zusammen mindestens 4 Semesterwochenstunden. Jedes Hauptfach kann aus mehreren sachlich zusammengehörenden Vorlesungen bestehen. Eine Vorlesungsveranstaltung kann jedoch höchstens mit 3 Semesterwochenstunden angerechnet werden.

9.2

Als Hauptfächer können gewählt werden:

  • Angewandte Mechanik
  • Bioprozesstechnologie - Aufarbeitung
  • Bioverfahrenstechnik
  • Chemie und Technik fossiler und erneuerbarer Brennstoffe
  • Chemische Verfahrenstechnik
  • Industrielle Biotechnologie
  • Lebensmittelverfahrenstechnik
  • Mechanische Verfahrenstechnik
  • Produktgestaltung und Formulierung (Product Enigineering)
  • Technische Thermodynamik
  • Thermische Verfahrenstechnik
  • Umweltschutz-Verfahrenstechnik
  • Verbrennungstechnik
  • Wassertechnologie
  • Vertiefungsrichtung: Lebensmittelverfahrenstechnik

Vorschläge für die Zusammensetzung dieser Hauptfächer sind von den zuständigen Fachvertretern in Abstimmung mit dem Dekanat und der Diplomprüfungskommission zusammengestellt worden. Diese Hauptfachvorschläge werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die gültige Fassung ist auf unseren Seiten unter folgender Rubrik erhältlich: Studium, Studiengänge, BIW, Zusammenstellung der Hauptfächer im Diplomstudiengang oder direkt unter diesem Link.

Daneben besteht die Möglichkeit, von diesen Vorschlägen abweichende Kombinationen von Vorlesungen und Übungen zu Hauptfächern unter den genannten Bezeichnungen zusammenzustellen. Hierzu ist neben der Genehmigung der Diplomprüfungskommission auch die Zustimmung des Hauptfachvertreters des gewählten Faches sowie der einzelnen Prüfer einzuholen.

9.3

Eines der Hauptfächer kann aus einer anderen Fakultät gewählt werden. In Frage kommen Fächer, die an der Grundausbildung in Chemieingenieurwesen beteiligt sind, oder die mit dem Chemieingenieurwesen fachlich eng verwandt sind. Die getroffene Auswahl muß nach Zustimmung der jeweiligen Fachvertreter von der Diplomprüfungskommission, in Zweifelsfällen vom Fakultätsrat, genehmigt werden.

9.4

Die Nebenfächer sollen so gewählt werden, daß dadurch eine Abrundung bzw. sinnvolle Erweiterung des Studiums erreicht wird. Die Nebenfächer können auch aus einer anderen Fakultät gewählt werden.

9.5

Anerkennung von Noten für Nebenfächer, die an ausländischen Hochschulen bei einem dortigen Aufenthalt erzielt wurden (s. auch Kapitel 12):

  1. Studierende können beantragen, dass Studienleistungen, die sie an ausländischen Hochschulen erbracht haben, nicht nur im Rahmen der Nebenfächer anerkannt werden, sondern dass die dort erhaltene Note in unser Notensystem übertragen und in das Zeugnis aufgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Diplomprüfungskommission einen Übersetzungsmaßstab für die Notenübertragung der Note findet.
  2. Für die Übertragung wird die Diplomprüfungskommission den Anteil der Noten der ausländischen Hochschule, der zum Bestehen einer Prüfung führt, auf unsere Skala (1,0-4,0) der entsprechenden Noten linear übertragen. Die in das Zeugnis einzutragende Note ergibt sich dann aus der proportionalen Übertragung einschließlich eventueller Rundungen auf volle Zehntel.

    Liegt der Diplomprüfungskommission der Notenschlüssel der ausländischen Hochschule nicht vor, muß der Studierende diesen besorgen, wenn er die Übernahme der Note gemäß 1. wüscht.

  3. Bei Übernahme der Note erhält das Zeugnis den Hinweis: "Note von .... übernommen."

9.6

Es ist nicht zulässig, beide Hauptfächer aus dem gleichen Lehrgebiet zu wählen. Einzelne Vorlesungen aus dem Lehrgebiet des einen Hauptfaches dürfen jedoch auch Teil des anderen Hauptfaches und der Nebenfächer sein, vorausgesetzt, daß mindestens 10 Semesterwochenstunden des anderen Hauptfaches und der Nebenfächer aus anderen Lehrgebieten stammen. Praktika können nicht als Teil von Hauptfächern oder als Nebenfächer gewählt werden.

9.7

Setzt sich ein Hauptfach aus mehreren Vorlesungen zusammen, die nicht vom gleichen Universitätslehrer gelesen werden, so wird die betreffende Hauptfachprüfung von den beteiligten Universitätslehrern in einer gemeinsamen Prüfung abgenommen. Die Prüfungsnote wird von den beteiligten Prüfern in einer unmittelbar anschließenden Beratung gemeinsam festgelegt. Im Zeugnis werden die zu einem Hauptfach zusammengefaßten Vorlesungen unter der Hauptfachbezeichnung getrennt angegeben.

9.8

Bei der besonderen Vertiefungsrichtung "Lebensmittelverfahrenstechnik" sind die Hauptfächer vorgeschrieben. Die Nebenfächer können entsprechend 9.4 frei gewählt werden.