Die Diplomprüfungsordnung verlangt von den Studierenden der Studienrichtung Bioingenieurwesen den Nachweis über eine Tätigkeit von insgesamt mindestens 20 Wochen.
Das praktische Studiensemester ist in der Regel im 7. Semester und auf jeden Fall in einem zusammenhängenden Zeitraum abzuleisten.
Fehltage in Folge Krankheit oder Urlaub im Umfang von insgesamt höchstens 5 Arbeitstagen verringern die anzuerkennende Zeit nicht.
Erholungsurlaub wird nicht anerkannt.
Industrietätigkeit vor dem Vordiplom wird nicht anerkannt, ausgenommen eine abgeschlossene Berufsausbildung entsprechender Richtung. Hierzu zählen unter anderen die Ausbildung als MTA/PTA sowie der Abschluss an einer Fachhochschule (Dipl.-Ing. FH) mit entsprechend einschlägigen Praktika.
Es wird dringend empfohlen, sich bereits mindestens ein Semester vor dem beabsichtigten Antritt des praktischen Studiensemesters um einen entsprechenden Praktikumsplatz zu bewerben.

