Promovieren - Verfahren!

Sie haben sich zu Beginn Ihrer Promotionszeit als Doktorand bzw. Doktorandin registriert und möchten nun Ihr Verfahren erfolgreich zu Ende bringen? Dann erfolgt als nächster Schritt die Abgabe der Dissertation und die Eröffnung des Promotionsverfahrens, welches mit dem Ablegen einer mündlichen Prüfung abgeschlossen wird.

Für Promotionen an der KIT-Fakultät Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gilt die veröffentlichte Promotionsordnung 2017. Wurde eine Promotion vor dem 27. Juni 2017 begonnen, so ist die Promotion auch nach der Promotionsordnung 2011 möglich.

Die wichtigsten Verfahrensschritte und Hinweise sind im Folgenden zusammengefasst, ersetzen aber nicht das gründliche Lesen der jeweils gültigen Promotionsordnung.

Beachten Sie weiterhin bei der Erstellung einer englischsprachigen Promotionsschrift, dass am KIT "amerikanisches Englisch" verwendet wird. Insbesondere für Überschriften und Titel ist dies besonders relevant. Weitere HInweise dazu finden Sie beim KIT Sprachendienst.

Sie möchten (vor der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens) den Wechsel der Promotionsordnung beantragen? Das elektronische Antragsformular mit allen notwendigen, fakultätsspezifischen Informationen zur Beantragung finden Sie im Webportal Docata.

Ansprechperson

Ute Schweppenheiser

Zur Einreichung von Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin!

Raum: Geb. 40.12, Raum -104
Tel.: +49 721 608-46378 (nachmittags)
promotionen∂ciw kit edu

Sie möchten die Eröffnung des Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung 2011 beantragen? In diesem Fall reichen Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Promotionsgesuch) wie bisher bei der KIT-Fakultät ein:

Eröffnung des Verfahrens

Mit der Abgabe der Dissertation (nach Terminvereinbarung mit Frau Schweppenheiser) wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Angabe des Titels der Arbeit, Erstbetreuer bzw. Erstbetreuerin, zutreffender Promotionsordnung und Kontaktdaten des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin. Dieser Antrag ist mit privatem Briefkopf an den Dekan zu adressieren!
  • eine unbeglaubigte Kopie der Diplom-/Masterurkunde
  • eine unbeglaubigte Kopie des Diplom-/Masterzeugnisses
  • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
  • Lebenslauf
  • Drei (bei zwei Zweitgutachtenden vier) Exemplare der Dissertation (Prüfungsexemplare) mit englischer und deutscher Zusammenfassung, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Lebenslauf. Falls ein zusätzlicher Gutachter bzw. eine zusätzliche Gutachterin hinzugezogen wird, muss ein weiteres Prüfungsexemplar abgegeben werden.
  • verbindliches Musterdeckblatt für das Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift (DOC)
  • Fünf (bei zwei Zweitgutachtenden sechs) Kurzfassungen (3 bis max. 10 Seiten) mit Lebenslauf und Deckblatt in der gleichen Sprache verfasst wie die Langfassung
  • Liste der Veröffentlichungen
  • Erklärung des Betreuers bzw. der Betreuerin (ausreichend publiziert)
  • Vorschlag Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin vom Erstbetreuer
  • Erklärung Arbeit selbständig etc. (s. Promotionsordnung § 5, 4.)
  • Erklärung andere Promotionsverfahren (§ 5, 9.)
  • Erklärung Strafverfahren (§ 5, 10.)
  • Amtliches Führungszeugnis/ersatzweise aktueller KIT-Arbeitsvertrag

 

Sie möchten die Zulassung zum Promotionsverfahren nach der neuesten Promotionsordnung 2017 beantragen?

Bitte logen Sie sich im Webportal Docata ein. Dort finden Sie im Dokumentenpool ein Merkblatt (Merkblatt_ChemVer2017) mit allen notwendigen, fakultätsspezifischen Informationen zur Eröffnung Ihres Verfahrens. Bitte lesen Sie dies gründlich und aufmerksam durch und absolvieren dann die dort genannten Schritte:

  1. Merkblatt lesen und notwendige Unterlagen erstellen und bereithalten
  2. Login in Docata und Ausfüllen des Assistenten Promotionsgesuch
  3. Herunterladen und unterschreiben Antrag Eröffnung des Promotionsverfahrens und Einreichung (inkl. Unterlagen) im Dekanat
  4. BItte bringen Sie zur Abgabe im Dekanat alle in Docata hochgeladenen Unterlagen auch ausgedruckt mit.

Sie sparen sich und uns viel Zeit, wenn Sie Ihr Deckblatt in Form, Format und Wortlaut exakt so gestalten, wie es das Musterdeckblatt vorgibt. Es sind keine Abweichungen zulässig.

Planen Sie die Einreichung einer publikationsbasierten Dissertationen (kumulative Promotion), dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Bei Fragen zu Ihrem Docata-Zugang wenden Sie sich bitte an das Docata-Team unter docata∂khys.kit.edu.

 

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung kann frühestens drei Wochen nach Eingang aller Gutachten stattfinden.

Aushändigung der Doktorurkunde und des Promotionszeugnisses

Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Prüfung ist die Dissertation von dem Doktoranden oder der Doktorandin in einer von den Gutachtenden genehmigten Fassung zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie dazu die jeweils gültige Promotionsordnung und die Informationen der KIT-Bibliothek.

Zusätzlich zu den Exemplaren für die Bibliothek haben die Promovierenden innerhalb dieser Frist beim Dekanat für jeden Gutachter und jede Gutachterin und für das Dekanat je ein Exemplar abzugeben. Ausschließlich im Dekanatsexemplar ist auf einer der ersten Seiten folgende Erklärung per Hand einzutragen, zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen. "Ich versichere, dass die hier vorliegende Dissertation mit dem eingereichten und genehmigten Prüfungsexemplar der Doktorarbeit übereinstimmt."

Erst danach erhalten Sie Ihre Doktorurkunde und Ihr Promotionszeugnis.