Prüfungsverwaltung

Alle Prüfungen werden im Campus Portal von den Prüfenden bzw. Prüfungsbearbeiterinnen und -bearbeitern verwaltet. Anleitungen sind auf den Hilfeseiten zu finden.
Zu Semesterbeginn sollten alle Prüfungen bestätigt werden, damit die Anmeldung für die Studierenden möglich ist.

Bei Rückfragen:

Bachelorprüfungsausschuss: Frau Hofer (julia.hoferkit.edu)

Masterprüfungsausschuss: Frau Gärtner (marion.gaertnerkit.edu)

Stand: 23.12.2021

Schriftliche Prüfungen

Tipps zur Organisation einer schriftlichen Prüfung

Checkliste Klausuren (PDF)
Langfassung (PDF)

Tipps zur Organisation einer Klausureinsicht

Checkliste Klausureinsicht (PDF)

Mündliche Nachprüfung

Die mündliche Nachprüfung soll im zeitlichen Zusammenhang zur schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. Termine werden durch die Prüfenden festgelegt. Eine Abmeldung durch die Studierende ist nur mit Vorlage eines Attests beim Prüfungsausschuss möglich.

Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen

Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen (PDF).
Im Campus Portal können Noten vorläufig sichtbar gemacht werden. Ein Notenaushang wird daher nicht benötigt! Vorläufig sichtbar gemachte Noten können von den Prüfenden/Prüfungsbearbeitenden nach der Klausureinsicht noch geändert werden. Änderungen veröffentlichter Noten sind nur durch die Leistungskoordinatorinnen der KIT-Fakultät möglich.

Ansprechpartner:

Marion Gärtner (Marion.Gaertner∂kit.edu)
Barbara Freudig (Barbara.Freudig∂kit.edu)
Julia Hofer (Julia.Hofer∂kit.edu)

 

 

Besonderheiten der Profilfächer

Im 5./6. Semester belegen die Bachelorstudierenden ein Profilfach mit einem Umfang von 12 LP. Jedes Profilfach besteht aus zwei Teilleistungen: einer mündlichen/schriftlichen Prüfung und einer Projektarbeit.

Platzvergabe

Im Gegensatz zu den meisten anderen Modulen gibt es in den Profilfächern eine Teilnahmebeschränkung. Die Plätze für die einzelnen Profilfächer werden vor Beginn des Wintersemesters (meistens im Juni oder Juli) im Anschluss an die Profilfachinformationsveranstaltung vergeben.

Wichtig: Studierende, die den Anmeldeschluss versäumen, können nur noch Restplätze zugeteilt bekommen. Aus Fairnessgründen werden Restplätze nur durch das Dekanat vergeben! Auch Studierende, die ihr Profilfach wechseln möchten, müssen sich unbedingt an das Dekanat wenden.

Voraussetzungen und Anmeldung

Folgende Voraussetzungen müssen die Studierenden vor der Teilnahme am Profilfach erfüllen: Mindestens 60 LP, mindestens ein bestandenes Praktikum (VT, AAC, ACWL, MiBi, etc.). Die Voraussetzungen müssen am Ende des Prüfungszeitraums des Sommersemesters erfüllt sein.

Wichtig: Die Voraussetzungen werden systemseitig erst bei der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung überprüft! Am Vergabeverfahren können die Studierenden auch teilnehmen, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Es wird daher dringend emfpohlen, den Anmeldezeitraum für mindestens eine der beiden Teilleistungen (Prüfung und/oder Projektarbeit) auf den Beginn des Wintersemesters (z. B. 30. November) zu legen. So wird vermieden, dass Studierende am Profilfach teilnehmen, obwohl ihnen noch Voraussetzungen fehlen.

Wechsel/Verschieben/Nicht-Bestehen

Hin und wieder möchten Studierende das Profilfach wechseln oder nochmal um ein Jahr verschieben. Beides ist in Rücksprache mit dem Dekanat möglich.
Wenn Studierende das Profilfach abbrechen und im folgenden Jahr fortsetzen möchten (weil sie beispielsweise krank sind), ist eine Platzreservierung im selben Profilfach für das Folgejahr möglich.

Bestehen Studierende einen Teil des Profilfachs nicht, gelten die üblichen Wiederholungsregeln: Alle Prüfungsleistungen können 1 x wiederholt werden. Bei schriftlichen Profilfachprüfungen ist ggf. nach dem 2. Versuch eine mündliche Nachprüfung anzubieten. Wird die Projektarbeit mit 5,0 bewertet, kann auch diese 1 x wiederholt werden.

Mündliche Prüfungen im Master

Vertiefungsfach/Technisches Ergänzungsfach

Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungen im Technischen Ergänzungsfach oder im Vertiefungsfach ist ein durch den Prüfungsausschuss/Frau Gärtner genehmigter Studienplan.

1. Studierende melden sich per E-Mail oder persönlich zu einer Einzel- oder Gesamtprüfung im Vertiefungsfach bei den Prüfenden (Sekretariat) an.

2. Studierende melden sich im System online zur Prüfung an.

3. Vor der Prüfung wird dem Beisitzer oder der Beisitzerin der Studienplan vorgelegt. Dieser oder diese prüft anhand des Studienplans, ob der oder die Studierende berechtigt ist die Prüfung abzulegen. Während der Corona-Pandemie erfolgt, aufgrund der kontaktlosen Prüfungen, keine Quittierung auf dem Studienplan.

4. Nach der Prüfung trägt der oder die Prüfende (bzw. jeder oder jede Prüfende im Falle einer Gesamtprüfung) die Note für sein oder ihr Modul in CAS ein.

Hinweis: In einigen Fälle haben sich Studierende bereits in einem vorhergehenden Semester zur Prüfung angemeldet. Auch dann können die Noten noch verbucht werden, wenn das entsprechende Semester ausgewählt wird.

Ausnahme: Nicht in CAS vorgesehene Leistungen/Platzhaltermodule. Studierende müssen sich VOR der Prüfung bei Frau Gärtner melden und

1. entweder das Modul in den Studienablauf einhängen lassen. Anschließend ist eine reguläre Online-Anmeldung möglich oder

2. eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" abholen und sich mit dieser bei dem oder der Prüfenden zur Prüfung anmelden. Das Formular wird nach der Prüfung von dem oder der Prüfenden ausgefüllt und an Frau Gärtner (Geb. 40.51, Raum 304) zurückgeschickt.

Überfachlichen Qualifikationen und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikationen an unserer KIT-Fakultät

Studierende, die ein Modul aus dem Angebot unserer KIT-Fakultät als Zusatzleistung oder Überfachliche Qualifikation absolvieren möchten, müssen sich VOR der Prüfung bei Frau Hofer (Bachelor) oder Frau Gärtner (Master) melden. Für die Prüfungsanmeldung gibt es zwei Optionen:

a) Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikationen können unter der Voraussetzung online angemeldet werden, dass das entsprechende Modul individuell in den Studienablauf der betreffenden Person eingehängt wurde.

b) Sollte das nicht möglich sein, müssen sich Studierende bei Frau Hofer (Bachelor) oder Frau Gärtner (Master) eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" abholen und sich mit dieser bei dem oder der Prüfenden zur Prüfung anmelden. Das Formular wird nach der Prüfung von dem oder der Prüfenden ausgefüllt und an Frau Hofer bzw. Frau Gärtner zurückgeschickt.

Überfachliche Qualifikationen am House of Competence (HoC) oder Sprachenzentrum

Wenn die Überfachliche Qualifikation am HoC oder Sprachenzentrum erbracht wird, dann wird keine Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung benötigt, da die Leistungen automatisch im Campus Portal unter "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" gebucht werden. Soll die Leistung angerechnet werden, müssen sich Studierende an den Bachelor- bzw. Masterprüfungsausschuss wenden.