Abschlussarbeiten an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik

Für die Anmeldung und Verwaltung von Abschlussarbeiten an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik ist bei Bachelorarbeiten der Bachelorprüfungsausschuss und bei Masterarbeiten der Masterprüfungsausschuss verantwortlich.

Zur Anmeldung einer Abschlussarbeit werden folgende Dokumente benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung (grüner Zettel, von der oder dem Studierenden ausgefüllt)
  • Aufgabenstellung (Wichtig: mit Startdatum und Unterschrift der Aufgabenstellerin bzw. des Aufgabenstellers)

Die Unterlagen zur Anmeldung einer Abschlussarbeit werden von der oder dem Prüfenden bzw. dem Sekretariat per E-Mail an den jeweiligen Prüfungsausschuss geschickt. Die Unterlagen sollten am besten vor Beginn der Arbeit eingereicht werden, müssen aber spätestens 4 Wochen nach Beginn der Abschlussarbeit beim jeweiligen Prüfungsausschuss vorliegen. Die Abschlussarbeit wird dann vom Bachelor- bzw. Masterprüfungsausschuss im Campus Management System angelegt. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit (Bachelorarbeit: 4 Monate, Masterarbeit: 6 Monate) gibt die oder der Studierende ein Exemplar der gebundenen Abschlussarbeit beim jeweiligen Prüfungsausschuss ab.

Bitte beachten Sie, dass Studierende folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, um eine Abschlussarbeit beginnen zu dürfen:

  • Bachelorarbeit: mindestens 120 ECTS
  • Masterarbeit: PAT und mindestens drei weitere Module der Erweiterten Grundlagen sowie das Berufspraktikum

Eine Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbständig und innerhalb von 4 Monaten (Bachelorarbeit) bzw. innerhalb von 6 Monaten (Masterarbeit) nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Thema und Aufgabenstellung müssen diese Kriterien erfüllen. Die Prüfungsausschüsse sollen erkennen können, welche Fachkollegin oder welcher Fachkollege als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter benannt werden kann. Die Aufgabenstellung (1 Seite) muss dem Prüfungsausschuss spätestens 4 Wochen nach Beginn der Arbeit vorliegen. Die oder der Studierende erhält das Original der unterschriebenen Aufgabenstellung (dieses wird später in die Abschlussarbeit eingebunden). Wichtig: Bei Arbeiten, die in englischer Sprache abgefasst werden, muss die Aufgabenstellung ebenfalls auf Englisch erstellt werden.

  • Muster Aufgabenstellung Bachelorarbeit
  • Muster Aufgabenstellung Masterarbeit

Die Aufgabenstellerin bzw. der Aufgabensteller erstellt ein ausformuliertes Erstgutachten und schickt dieses per E-Mail an die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter und nimmt den Prüfungsausschuss in cc (Fristüberwachung). Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter zeichnet das Erstgutachten gegen, wenn sie oder er mit der Bewertung einverstanden ist, und schickt das Gutachten per E-Mail an den Prüfungsausschuss.

Der Bewertungszeitraum (erstes und zweites Gutachten) hat sechs Wochen (Bachelorarbeit) bzw. acht Wochen (Masterarbeit) nicht zu überschreiten (siehe SPO § 14 Abs. 7).

Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann auf der Handreichung zur Bewertung einer Abschlussarbeit seine Einschätzung abgeben. Diese Handreichung ist NUR für den internen Gebrauch und wird nicht mit dem ausformulierten Erstgutachten versandt. Bitte beachten Sie auch, dass die Notenskala auf der Handreichung nur ein Vorschlag ist.

  • Muster Gutachten Bachelorarbeit
  • Muster Gutachten Masterarbeit

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit haben Studierende schriftlich zu versichern, dass sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen. Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Abschlussarbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet (siehe SPO § 14 Abs. 5).

Deutsch: "Eigenständigkeitserklärung
Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbständig verfasst, alle benutzten Hilfsmittel vollständig und genau angegeben und alles kenntlich gemacht zu haben, was aus Arbeiten anderer unverändert oder mit Abänderungen entnommen wurde sowie die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet zu haben."

Englisch: "Declaration of originality
I hereby declare that I have composed this paper by myself and without any assistance other than the sources given in my list of works cited. This paper has not been submitted in the past or is currently being submitted to any other examination institution. It has not been published. All direct quotes as well as indirect quotes which in phrasing or original idea have been taken from a different text (written or otherwise) have been marked as such clearly and in each single instance under a precise specification of the source. I am aware that any false claim made here results in failing the examination."

Bitte verwenden Sie bei Abschlussarbeiten mit Sperrvermerk folgende offizielle KIT-Vorlage.

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Stand: 25.01.2024