Vorsitzender
apl. Prof. Dr.-Ing. Michael Türk
Kontakt
Sekretariat Bachelor-Prüfungsausschuss
Christa Ostbringhaus
Straße am Forum 8 - Geb. 30.70, Zimmer 103
76131 Karlsruhe
Tel: +49 721 608 - 46562
Fax: +49 721 608 - 46563
E-mail: christa.ostbringhaus∂kit.edu
Beratung
Montag – Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr
Sprechstunde des Prüfungsausschusses
Mittwochs ab 13:00 (nur während der Vorlesungszeit)
Besprechungsraum: Straße am Forum 8, Geb. 30.70, Zimmer 103
Die Dauer ist variabel und richtet sich nach dem Bedarf.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
!! Wichtige Information:
Bitte sehen Sie aufgrund der aktuellen Lage davon ab, persönlich zur Sprechstunde zu erscheinen! Gerne beraten wir Sie per E-Mail oder telefonisch. !!
Anerkennung von Leistungen (bitte lesen Sie hierzu § 19 SPO)
Innerhalb des Hochschulsystems
Gemäß § 19 der Studien und Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag des Studierenden anerkannt werden. Bitte verwenden Sie das u. g. Antragsformular und fügen Sie die erforderlichen Belege (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibungen,...) bei.
Studierende, die neu in den Studiengang Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik immatrikuliert wurden, müssen den Antrag innerhalb eines Semesters stellen. Für Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen erbracht wurden, gelten keine Fristen.
Außerhalb des Hochschulsystems
Auch außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse können anerkannt werden. Häufiges Beispiel ist die Anerkennung eines oder mehrerer Praktika durch Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung. Bitte verwenden Sie auch für außerhalb des Hochschulsystems erworbene Leistungen das u. g. Formular.
Antragsformulare
(bitte im Sekretariat abgeben oder per Email an christa ostbringhausVgk8∂kit edu senden)
- Anerkennung von Leistungen aus Studium oder Berufsausbildung
(Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Leistungsnachweise bei) - Fristverlängerungen zur Abgabe der Bachelorarbeit
- Fristverlängerung für Orientierungsprüfungen
- Zweitwiederholungen
Bescheinigungen
- BAföG nach § 48, Stellungnahme der Fakultät zum Leistungsstand (nur in ausdrücklich eingeforderten Sonderfällen)
- Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende (z. B. für Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder für Bewerbungen)
- Bescheinigungen über Nachteilsausgleiche