Bachelorprüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik

Vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Achim Dittler

Kontakt

Sekretariat Bachelorprüfungsausschuss
Julia Kadereit
Engler-Bunte-Ring 1b
Geb. 40.50, Raum 207
76131 Karlsruhe
Tel: +49 721 608-43786
E-Mail: julia.kadereit∂kit.edu

Beratung

Montag - Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail)
Für eine persönliche Beratung bitte vorab einen Termin vereinbaren.

 

Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung verbucht ist, beginnt der Erstellungsprozess für Ihre Abschlussdokumente. Voraussetzung für die Aushändigung bzw. den Versand Ihrer Abschlussdokumente ist eine ordentliche Exmatrikulation auf Antrag. Detaillierte Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite von SLE.

Innerhalb des Hochschulsystems

Gemäß § 19 der Studien und Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag des oder der Studierenden anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen.

Studierende, die neu in den Bachelorstudiengang Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik immatrikuliert werden, müssen den Antrag innerhalb eines Semesters stellen.

Für Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen erbracht werden, gelten keine Fristen.

 

Außerhalb des Hochschulsystems

Auch außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse können anerkannt werden. Häufiges Beispiel ist die Anerkennung eines oder mehrerer Praktika durch Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung.

 

Beantragung Anerkennung von Leistungen

Bitte füllen Sie das entsprechende Antragsformular (siehe Reiter "Antragsformulare") aus und und fügen Sie die erforderlichen Belege (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibungen, Ausbildungszeugnis etc.) bei.

Achtung: Eingereichte Anerkennungsanträge sind verbindlich und verbuchte Anerkennungen können nicht storniert werden. Wenn möglich, werden die Noten der anzuerkennenden Leistungen übernommen.

 

Bitte senden Sie ausgefüllte Antragsformulare (sowie gegebenenfalls entsprechende Nachweise) per E-Mail an julia.kadereit∂kit.edu. Bitte verwenden Sie Ihre KIT-Mailadresse.

Anmeldung und Durchführung

Detaillierte Informationen zu Bachelorarbeiten an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik finden Sie unter https://www.ciw.kit.edu/1838.php.

Abgabe

Bachelorarbeiten können während der Öffnungszeiten des Gebäudes 40.50 (Montag - Freitag, jeweils 06:45 - 19:00 Uhr) jederzeit in den Briefkasten des Dekanats CIW (Geb. 40.50, 2. OG, rechts neben dem Aufzug) eingeworfen werden. Bitte informieren Sie zusätzlich Frau Kadereit per E-Mail über die erfolgte Abgabe.

Eine Übersicht über die Beratungsangebote und Anlaufstellen an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik sowie weitere Angebote am KIT finden Sie unter https://www.ciw.kit.edu/2288.php.

Viele Bescheinigungen können Sie sich selbstständig aus dem Campus Management System generieren. Sollten Sie weitere Bescheinigungen oder Bestätigungen benötigen (z. B. für BAföG-Anträge oder für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis), wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Kadereit.

Bereits im Bachelor besteht die Möglichkeit eines Erasmus- bzw. Auslandsaufenhalts. Detaillierte Informationen sowie mögliche Anlaufstellen finden Sie im Bereich Studieren im Ausland.

Prüfungsanmeldung

Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind online im Campus Management System anzumelden. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass die zugehörige Studien- bzw. Prüfungsleistung im Studienablaufplan ausgewählt ist.

Prüfungsabmeldung/Prüfungsrücktritt

Eine Prüfungsanmeldung kann bei schriftlichen Prüfungen bis zu Prüfungsbeginn (Ausgabe der Prüfungsaufgaben) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Für die Abmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sofern noch möglich, Prüfungsabmeldung über das Campus Management System
  • Persönliche Abmeldung am Prüfungstag im Hörsaal
  • Abmeldung per E-Mail an den/die Prüfende

Eine Abmeldung von mündlichen Prüfungen muss drei Werktage vor dem Prüfungstermin bei dem/der Prüfenden erklärt werden.

Wichtig: Nach Beginn der Prüfung ist eine Abmeldung nur noch in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) unter Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Attest) beim zuständigen Prüfungsausschuss möglich!

Für die Rückmeldung bzw. für die Exmatrikulation ist der Studierendenservice zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf den verlinkten Seiten. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechperson beim Studierendenservice.

Wenn Überfachliche Qualifikationen am House of Competence (HoC) oder am Sprachenzentrum erbracht werden, wird die Leistung automatisch im Campus Management System im Bereich "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" hinterlegt.

Soll eine Leistung aus dem Bereich "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" angerechnet werden, dann muss das Formular "Antrag Übertrag nicht zugeordnete Leistungsnachweise" (siehe Reiter Antragsformulare) ausgefüllt und per E-Mail an den Bachelorprüfungsausschuss (Frau Kadereit) geschickt werden.

 

Um Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen als Zusatzleistung ablegen zu können, bedarf es in der Regel der Zustimmung der verantwortlichen Lehrenden bzw. Prüfenden.

Damit Sie sich regulär über das Campus Management System zu Zusatzprüfungen anmelden können, müssen sich mit Frau Kadereit in Verbindung setzen, die Ihnen das jeweilige Modul (bei Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung) in Ihren Studienablaufplan im Bereich Zusatzleistungen eintragen kann.