Promotionsverfahren
Sie haben sich zu Beginn Ihrer Promotionszeit als Doktorand/in registriert und möchten nun Ihr Verfahren erfolgreich zu Ende bringen? Dann erfolgt als nächster Schritt die Abgabe der Dissertation und die Eröffnung des Promotionsverfahrens, welches mit dem Ablegen einer mündlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Für Promotionen an der KIT-Fakultät Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gilt die veröffentlichte Promotionsordnung 2017 (PDF). Wurde eine Promotionsvereinbarung vor dem 27. Juni 2017 begonnen, so ist die Promotion auch nach der Promotionsordnung 2011 (PDF) möglich.
Die wichtige Verfahrensschritte und Hinweise sind im Folgenden zusammengefasst, ersetzen aber nicht das gründliche Lesen der jeweils gültigen Promotionsordnung.
Wechsel der Promotionsordnung ist nur vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens möglich. Es genügt ein formloser Antrag ans Dekanat.
Ansprechperson
Ute Schweppenheiser
Raum: Geb. 40.12, Raum -104
Tel.: +49 721 608-46378 (nachmittags)
promotionen∂ciw kit edu
Promotionsordnung 2017
Eröffnung des Verfahrens
Mit der Abgabe der Dissertation wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Angabe des Titels der Arbeit, Erstbetreuer und zutreffender Promotionsordnung. Dieser Antrag ist an den Dekan zu adressieren!
- Diplom-/Master-Urkunde
- Diplom-/Master-Zeugnis
- Lebenslauf
- Drei Exemplare der Dissertation (Prüfungsexemplare) mit englischer und deutscher Zusammenfassung, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Lebenslauf
- Musterdeckblatt für das Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift (DOC)
- falls ein zusätzlicher Gutachter hinzugezogen wird, muss ein weiteres Prüfungsexemplar abgegeben werden
- Eine elektronische Version der Dissertation (CD)
- Fünf Kurzfassungen (3-max. 10 Seiten) mit Lebenslauf und Deckblatt s.o.
- Eidesstattliche Versicherung (Promotionsordnung-Anlage 3 (PDF))
- Belehrung (Promotionsordnung-Anlage 4 (PDF))
- Sicherung wissenschaftlicher Praxis (Promotionsordnung-Anlage 5b (PDF)
- Liste der Veröffentlichungen
- Angabe zum Angestrebten Doktorgrad (siehe Vorlage (DOCX))
- Bei publikationsgestützter Dissertation „Zusatzblatt publikationsgestützte Dissertation“ ausgefüllt in die Arbeit einheften und einmal separat abgeben
- Erklärung des Betreuers (ausreichend publiziert)
- Vorschlag Zweitbetreuer vom Erstbetreuer
Sonderfall "publikationsbasierte Dissertation"
In diesem Fall muss am Ende der Arbeit ein Zusatzblatt eingefügt werden, das für jedes Kapitel die Dokumentation des Beitrags der einzelnen Autoren zum Paper enthält: Zusatzblatt publikationsbasiert Dissertation (DOCX)
Mündliche Prüfung
Kann frühestens zwei Wochen nach Eingang aller Gutachten stattfinden.
Aushändigung der Doktorurkunde und -Zeugnis
Innerhalb eines Jahres nach Bestehender mündlichen Prüfung ist die Dissertation von dem Doktoranden/der Doktorandin in einer von den Gutachter/-innen genehmigten Fassung zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie dazu die. Promotionsordnung (PDF) und die Informationen der KIT-Bibliothek.
Erst danach erhalten Sie Ihre Doktorurkunde und Ihr Promotionszeugnis.
Promotionsordnung 2011
Eröffnung des Verfahrens
Mit der Abgabe der Dissertation wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Angabe des Titels der Arbeit, Erstbetreuer und zutreffender Promotionsordnung und Kontaktdaten des Antragsstellers. Dieser Antrag ist an den Dekan zu adressieren!
- Diplom-/Master-Urkunde
- Diplom-/Master-Zeugnis
- Hochschulzugangsberechtigung/ Abiturzeugnis
- Lebenslauf
- Drei Exemplare der Dissertation (Pruefungsexemplare) mit englischer und deutscher Zusammenfassung, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Lebenslauf Musterdeckblatt für das Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift (DOC). Falls ein zusätzlicher Gutachter hinzugezogen wird, muss ein weiteres Prüfungsexemplar abgegeben werden
- Fünf Kurzfassungen ( (3-max. 10 Seiten) mit Lebenslauf und Deckblatt s.o
- Liste der Veröffentlichungen
- Erklärung des Betreuers (ausreichend publiziert)
- Vorschlag Zweitbetreuer vom Erstbetreuer
- Erklärung Arbeit selbständig etc. (s. Promotionsordnung §5, 4.)
- Erklärung andere Promotionsverfahren (§5, 9.)
- Erklärung Strafverfahren (§5, 10.)
- Amtliches Führungszeugnis/ersatzweise aktueller Arbeitsvertrag
Mündliche Prüfung
Kann frühestens zwei Wochen nach Eingang aller Gutachten stattfinden.
Aushändigung der Doktorurkunde und -Zeugnis
Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Prüfung ist die Dissertation von dem Doktoranden/der Doktorandin in einer von den Gutachter/-innen genehmigten Fassung zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie dazu die Promotionsordnung (PDF) und die Informationen der KIT-Bibliothek.
Erst danach erhalten Sie Ihre Doktorurkunde und Ihr Promotionszeugnis.