Fristverlängerung wegen Corona
Text 4113
Verlängerung der Höchststudiendauer wegen Corona
Für Studierende, die während der folgenden Semester immatrikuliert waren, gelten Fristverlängerungen:
- Sommersemester 2020
- Wintersemester 2020/21
- Sommersemester 2021
- Wintersemester 2021/22
Regelstudienzeit:
Studierende, die in einem oder mehreren der oben genannten Semester im selben Studiengang immatrikuliert waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um bis zu vier Semester.
Höchststudiendauer:
Für alle Studierenden, die in den oben genannten Semestern eingeschrieben waren, verlängert sich die Studienhöchstdauer pauschal um die Anzahl der eingeschriebenen Semester jedoch maximal um drei Semester.
Die Höchststudiendauer in den Bachelorstudiengängen BIW und CIW beträgt folglich maximal 15 Semester.
Die Höchststudiendauer in den Masterstudiengängen BIW und CIW beträgt folglich maximal 11 Semester.
Es muss hierzu kein Antrag eingereicht werden.
Orientierungsprüfung:
Die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung verlängert sich pauschal für
- Studienanfänger/innen WiSe 18/19, WiSe 19/20 und WiSe 20/21 um drei Semester
- Studienanfänger/innen des WiSe 21/22 um ein Semester.
Es muss hierzu kein Antrag eingereicht werden.
Wie finde ich eine Abschlussarbeit?
Viele Institute schreiben auf ihren Institutshomepages Abschlussarbeiten aus. Wenn Ihnen eine ausgeschriebene Abschlussarbeit gefällt, kontaktieren Sie den Betreuer (meistens wissenschaftlicher Mitarbeiter, Doktorand) der Abschlussarbeit.
Oder Sie gehen persönlich am Institut vorbei und informieren sich bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Institutes, welche Abschlussarbeiten sie in nächster Zeit anbieten.
Kann ich eine externe Abschlussarbeit schreiben?
Wie lange darf ich maximal studieren?
Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Bis wann muss ich diese das zweite Mal ablegen?
Generell gibt es keine Frist, bis wann Sie eine Prüfung das zweite Mal ablegen müssen.
Ausnahmen: Die Frist für das Ablegen der Orientierungsprüfung ist einzuhalten; Die Höchststudiendauer von 12 Semestern darf nicht überschritten werden; Wenn Sie einen Antrag auf Zweitwiederholung gestellt haben, muss die betreffende Prüfung spätestens zum übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden.
Wie lange kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Schriftliche Prüfungen: Bis zum welchem Datum die Online-Abmeldung möglich ist, legt der Prüfer fest. Sie haben immer die Möglichkeit, vor Austeilen der Klausuraufgaben im Hörsaal ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurückzutreten. Sie können sich den Rücktritt mit folgendem Formular (PDF) quittieren lassen. Erst, wenn Sie die Klausur begonnen haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Mündliche Prüfungen: Bitte bedenken Sie, dass der Prüfer einen Termin für Ihre Prüfung einplant. Sie müssen sich von einer mündlichen Prüfung daher spätestens drei Tage vor dem Prüfungsdatum wieder abmelden.
Was für Fächer darf ich als überfachliche Qualifikation absolvieren?
Mindestens eines der Module "Ethik und Stoffkreisläufe" oder "Industriebetriebswirtschaftslehre" muss belegt werden. Die Auswahl eines weiteren Moduls erfolgt eigenverantwortlich aus dem gesamten Lehrangebot des KIT und bedarf keiner Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Meistens werde Kurse des Sprachenzentrums, HoC oder ZaK belegt.