Oft gefragt

Untenstehend haben wir eine Übersicht häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne beim Bachelorprüfungsausschuss melden.

Für Studierende, die während der folgenden Semester („Coronasemester“) immatrikuliert waren, gelten Fristverlängerungen:

  • Sommersemester 2020
  • Wintersemester 2020/2021
  • Sommersemester 2021
  • Wintersemester 2021/2022

Regelstudienzeit:

Für Studierende, die in einem oder mehreren der oben genannten Semester im selben Studiengang immatrikuliert waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um bis zu vier Semester.

Studienhöchstdauer:

Für alle Studierenden, die in den oben genannten Semestern eingeschrieben waren, verlängert sich die Studienhöchstdauer pauschal um die Anzahl der eingeschriebenen Semester jedoch maximal um drei Semester. Die Studienhöchstdauer in den Bachelorstudiengängen BIW und CIW beträgt folglich maximal 15 Semester.

Es muss hierzu kein Antrag eingereicht werden.

Orientierungsprüfung:

Die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung verlängert sich pauschal für

  • Studienanfänger/innen WiSe 18/19, WiSe 19/20 und WiSe 20/21 um drei Semester
  • Studienanfänger/innen des WiSe 21/22 um ein Semester.

Es muss hierzu kein Antrag eingereicht werden.

 

Viele Institute schreiben auf ihren Instituts-Webseiten Abschlussarbeiten aus. Wenn Ihnen eine ausgeschriebene Abschlussarbeit gefällt, kontaktieren Sie den Betreuer bzw. die Betreuerin (meistens wissenschaftliche Mitarbeitende, Promovierende) der Abschlussarbeit. Alternativ können Sie persönlich am Institut vorbeigehen und sich bei den wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Instituts informieren, welche Abschlussarbeiten sie in nächster Zeit anbieten.

 

Falls Sie eine Abschlussarbeit außerhalb der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik an einer anderen KIT-Fakultät schreiben möchten, bedarf dies gemäß Ihrer Studien- und Prüfungsordnung einer Genehmigung durch den Bachelorprüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen zum Vorgehen den Bachelorprüfungsausschuss.

Im Falle einer externen Bachelorarbeit in einem Unternehmen oder einer anderen Forschungseinrichtung muss eine betreuende Person gemäß § 14 der Studien- und Prüfungsordnung aus der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gefunden werden. Anschließend kann die Bachelorarbeit regulär über das Institut der betreuenden Person angemeldet werden.

 

Die Studienhöchstdauer im Bachelor Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik beträgt regulär zwölf Semester. Soltlen Sie in einem oder mehreren Coronasemestern immatrikuliert gewesen sein, verlängert sich die Studienhöchstdauer um maximal drei Semester (siehe erste Frage).

 

Generell gibt es keine Frist, bis wann Sie eine Prüfung bei Nichtbestehen erneut ablegen müssen. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

  • Die Frist für das Ablegen der Orientierungsprüfung ist einzuhalten.
  • Die Studienhöchstdauer von zwölf Semestern darf nicht überschritten werden.
  • Wenn Sie einen Antrag auf Zweitwiederholung gestellt haben, muss die Zweitwiederholungsprüfung spätestens zum übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden.

 

Schriftliche Prüfungen

Eine Prüfungsanmeldung kann bis zu Prüfungsbeginn (Ausgabe der Prüfungsaufgaben) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (vgl. § 10 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung). Für die Abmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sofern es noch möglich ist, sollte die Prüfungsabmeldung über das Campus Management System erfolgen.
  • Persönliche Abmeldung am Prüfungstag im Hörsaal. Sie können sich den Rücktritt mit folgendem Formular (PDF) quittieren lassen.
  • Abmeldung per E-Mail an den/die Prüfende. Die E-Mail muss vor Prüfungsbeginn abgesendet werden!

!! Wichtig !! Nach Beginn der Prüfung ist die Abmeldung nur in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) unter Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Attest) möglich! Sollten Sie nicht in der Lage sein, sich vor Beginn der Prüfung zu melden, reichen Sie Ihren Nachweis so schnell wie möglich beim Prüfungsausschuss ein.


Mündliche Prüfungen

Bitte bedenken Sie, dass Prüfende extra einen Termin für Ihre Prüfung einplanen. Sie müssen sich von einer mündlichen Prüfung daher spätestens drei Tage vor dem Prüfungsdatum wieder abmelden.

 

Im Bachelor Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik muss mindestens eines der Module "Ethik und Stoffkreisläufe" oder "Industriebetriebswirtschaftslehre" belegt werden.

Im Bachelor Bioingenieurwesen sind die beiden Module "Programmierung und numerische Simulation" und "Wissenschaftliches Schreiben mit LaTeX" verpflichtend.

Die Auswahl eines/mehrerer weiterer Module erfolgt eigenverantwortlich aus dem gesamten Lehrangebot des KIT und bedarf keiner Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Meistens werden Kurse des Sprachenzentrums, HoC oder FORUM belegt.