Master-Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik

Vorsitzender:

Prof. Dr. Reinhard Rauch

Kontakt:

Sekretariat Masterprüfungsausschuss
Marion Gärtner
Engler-Bunte-Institut (Geb. 40.51, 3. OG, Raum 304)
Engler-Bunte-Ring 1
76131 Karlsruhe
E-Mail: marion gaertner does-not-exist.kit edu
Tel.: +49 721-608-42961

Beratung

Das Gebäude 40.51 ist verschlossen. Bitte melden Sie sich daher für einen Beratungstermin per E-Mail oder telefonisch! Gerne können wir dann bei Bedarf auch einen Termin vereinbaren.

Urlaub

Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten nicht besetzt:

07.04.-10.04.2026
15.06.-19.06.2026
10.07.2026
24.07.2026
28.08.2026
09.09.-14.09.2026

Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung verbucht ist, beginnt der Erstellungsprozess für Ihre Abschlussdokumente. Voraussetzung für die Aushändigung bzw. den Versand Ihrer Abschlussdokumente ist eine ordentliche Exmatrikulation auf Antrag. Detaillierte Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite von SLE.

Innerhalb des Hochschulsystems

Gemäß § 18 der Studien und Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag des oder der Studierenden anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen.

Studierende, die neu in den Masterstudiengang Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik immatrikuliert werden, müssen den Antrag innerhalb eines Semesters stellen.

Für Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen erbracht werden, gelten keine Fristen.

 

Außerhalb des Hochschulsystems

Auch außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse können anerkannt werden. Häufiges Beispiel ist die Anerkennung eines oder mehrerer Praktika durch Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung.

 

Beantragung Anerkennung von Leistungen

Bitte beantragen Sie die Anerkennung per Email und fügen Sie die erforderlichen Belege (z.B. Transcript of Records, Ausbildungszeugnis o.ä.) bei.

Achtung: Verbuchte Anerkennungen können nicht storniert werden. Die Noten der anzuerkennenden Leistungen werden, wenn möglich, übernommen.

Bitte senden Sie ausgefüllte Antragsformulare (sowie gegebenenfalls entsprechende Nachweise) per Email an marion gaertner does-not-exist.kit edu. Bitte verwenden Sie Ihre KIT-Mailadresse.

- Antrag auf Fristverlängerung für die Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Antrag auf Zweitwiederholung einer Prüfung

- Antrag Übertrag "Mastervorzugsleistungen"
- Antrag Übertrag "nicht zugeordnete Leistungsnachweise"
- Beantragung einer 4,0-Bescheinigung
(Bitte beachten Sie, dass eine 4,0-Bescheinigung nur in begründeten und durch den Masterprüfungsausschuss geprüften Ausnahmefällen ausgestellt wird.)

Eine Übersicht über die Beratungsangebote und Anlaufstellen an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik sowie weitere Angebote am KIT finden Sie unter https://www.ciw.kit.edu/2288.php

Viele Bescheinigungen können Sie sich selbstständig aus dem Campus Management System generieren. Sollten Sie weitere Bescheinigungen oder Bestätigungen benötigen (z. B. für BAföG-Anträge oder für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis), wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Gärtner.

Detaillierte Informationen zu Erasmus-Auslandsaufenthalten finden Sie im Bereich Studieren im Ausland.

Anmeldung und Durchführung
Detaillierte Informationen zu Masterarbeiten an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik finden Sie unter https://www.ciw.kit.edu/1472.php

 

Abgabe Masterarbeit
1) Persönliche Abgabe

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Marion Gärtner für die Abgabe. Dann melden Sie sich am Tag der Abgabe telefonisch (608-42961), wenn Sie am barrierefreien Eingang des Engler-Bunte-Instituts (Geb. 40.51) sind.

2) Abgabe bei der Poststelle des KIT
Sie geben die Arbeit bei der Hauptpoststelle des KIT ab. Diese befindet sich unter der Bibliothek (Geb. 30.50). Sie biegen vom Haupteingang des KIT kommend rechts in die Straße am Forum ab und dann direkt nach der Bibliothek wieder rechts. Nach ca. 10-15 m geht es rechts einen Berg hinunter zum Eingang der Poststelle. Bitte vermerken Sie auf dem Umschlag: Marion Gärtner, EBI, Geb. 40.51, Raum 304 und das Abgabedatum (Stempel der Poststelle). Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00-12:00 Uhr und 12:30-15:30 Uhr.

3) Senden der Arbeit mit der Post
Sie können die Arbeit auch mit der Post schicken. Poststempel zählt als Abgabedatum. Hier bitte folgende Adresse verwenden:
Marion Gärtner
Engler-Bunte-Institut-ceb, Geb. 40.51
Engler-Bunte-Ring 1

76131 Karlsruhe
 

Prüfungsanmeldung
Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind online im Campus Management System anzumelden. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass die zugehörige Studien- bzw. Prüfungsleistung im Studienablaufplan ausgewählt ist.

Prüfungsabmeldung/Prüfungsrücktritt
Eine Prüfungsanmeldung kann bei schriftlichen Prüfungen bis zu Prüfungsbeginn (Ausgabe der Prüfungsaufgaben) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Für die Abmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sofern noch möglich, Prüfungsabmeldung über das Campus Management System
  • Persönliche Abmeldung am Prüfungstag im Hörsaal
  • Abmeldung per E-Mail an den/die Prüfende

Eine Abmeldung von mündlichen Prüfungen muss drei Werktage vor dem Prüfungstermin bei dem/der Prüfenden erklärt werden.

Wichtig: Nach Beginn der Prüfung ist eine Abmeldung nur noch in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) unter Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Attest) beim zuständigen Prüfungsausschuss möglich!

Für die Rückmeldung bzw. für die Exmatrikulation ist der Studierendenservice zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf den verlinkten Seiten. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechperson beim Studierendenservice.

Studierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung 2025 studieren, können den Studienplan online ausfüllen:

Link zum Online-Formular: Studienplan Master BIW

Das Formular wird automatisch an den Masterprüfungsausschuss übermittelt. Sobald das Formular eingegangen ist, und Ihr Studienplan genehmigt wurde, werden die gewünschten Vertiefungen und Module für Sie im Studierendenportal hinterlegt.

Änderung des Studienplans:

Unter "Meine Formulare" können Sie ein bereits ausgefülltes Formular erneut bearbeiten und verschicken.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Frau Gärtner (marion gaertner∂kit edu).

Der Studienplan für den Master-Studiengang CIW und BIW (SPO 2016) muss vor der ersten Prüfung in den technischen Ergänzungsfächern oder den Vertiefungsfächern komplett ausgefüllt und zur Genehmigung per Email bei Marion Gärtner vorgelegt werden. Das Formular Studienplan finden Sie hier.

Nach Genehmigung des Studienplans werden die getroffenen Wahlen in das System übertragen und Sie können sich dann zu Prüfungen anmelden.

Änderungen am genehmigten Studienplan sind möglich.

Technische Ergänzungsfächer:
- Bei einer Änderung dürfen Sie nicht im betreffenden Modul im Campus Management System angemeldet sein.

Vertiefungsfach:
- Bei einer Änderung dürfen Sie nicht im betreffenden Modul im Campus Management System angemeldet sein.
- Das Pflichtmodul des Vertiefungsfaches kann nicht geändert werden.
- Nach Ablegen einer Prüfung in einem Modul des Vertiefungsfaches, kann das Vertiefungsfach nicht mehr geändert werden. Andere Module innerhalb des Vertiefungsfaches können noch geändert werden.

Wenn Überfachliche Qualifikationen am House of Competence (HoC) oder am Sprachenzentrum erbracht werden, wird die Leistung automatisch im Campus Management System im Bereich "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" hinterlegt.

Soll eine Leistung aus dem Bereich "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" angerechnet werden, dann muss das Formular "Antrag Übertrag nicht zugeordnete Leistungsnachweise" (siehe Reiter Antragsformulare) ausgefüllt und per E-Mail an den Masterprüfungsausschuss (Frau Gärtner) geschickt werden.

 

Überfachliche Qualifikationen, die nicht am HoC oder Sprachenzentrum erbracht werden,  müssen in jedem Fall VOR der Prüfung bei Frau Gärtner angemeldet werden. Hierzu teilen Sie bitte die Modul-Nummer mit, dann kann das Modul im Studienablaufplan eingetragen werden und Sie können sich dann online zur Prüfung anmelden. Wenn das Modul keine Modul-Nummer hat, dann wird die Leistung nach Ablegen der Prüfung händisch verbucht. Hierfür sind folgende Informationen, die der Prüfer/die Prüferin per Email senden kann, notwendig: Prüfungsdatum, Note, LP, Titel Deutsch und Englisch.

 

Was gilt als Überfachliche Qualifikation (Schlüsselqualifikation)

Nach Definition der Bildungskommission NRW (1995) sind Schlüsselqualifikationen

„[…] erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind, so dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, die es ermöglicht, sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.“

Als Schlüsselqualifikationen bezeichnet man überfachliche Qualifikationen, die zum Handeln befähigen sollen. Sie sind daher kein Fachwissen, sondern ermöglichen den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich Schlüsselqualifikationen aus einem breiten Spektrum übergreifender Fähigkeiten zusammen, die sowohl aus dem kognitiven, als auch aus dem affektiven Bereich stammen. Diese Kompetenzen können in verschiedenen Situationen und Funktionen flexibel und innovatorisch eingesetzt und übertragen werden.

Solche Veranstaltungen können z.B. beim ZAK [https://www.zak.kit.edu/], HOC [https://www.hoc.kit.edu/] und SPZ [https://www.spz.kit.edu/] besucht und die entsprechenden Kompetenzen erworben werden. Dies wird auch von der Fakultät empfohlen. Aufgrund der Breite des Angebots sieht die SPO und das Modulhandbuch bei der Wahl der Schlüsselqualifikationen keine Beschränkungen vor.

Um Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen als Zusatzleistung ablegen zu können, bedarf es in der Regel der Zustimmung der verantwortlichen Lehrenden bzw. Prüfenden.

Damit Sie sich regulär über das Campus Management System zu Zusatzprüfungen anmelden können, müssen sich mit Frau Gärtner in Verbindung setzen, die Ihnen das jeweilige Modul (bei Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung) in Ihren Studienablaufplan im Bereich Zusatzleistungen eintragen kann.