Bachelorarbeit

Am Ende des Studiums ist eine Abschlussarbeit zu schreiben. Diese soll drei (maximal vier) Monate dauern. Genaueres regelt die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) in § 14.

Anmeldung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit darf erst begonnen werden, wenn die Voraussetzungen (mindestens 120 LP) erfüllt sind.

  1. Zulassungsbescheinigung ausfüllen und zusammen mit der vom Aufgabensteller bzw. von der Aufgabenstellerin unterschriebenen Aufgabenstellung vom Sekretariat des Aufgabenstellers oder der Aufgabenstellerin per E-Mail an Frau Kadereit senden lassen. Die Unterlagen sollten möglichst vor Beginn der Bachelorarbeit eingereicht werden, müssen dem Bachelorprüfungsausschuss aber spätestens vier Wochen nach Beginn der Arbeit vorliegen.

  2. Die Bachelorarbeit wird vom Bachelorprüfungsausschuss im Campus Management System angemeldet und der bzw. die Studierende erhält eine entsprechende E-Mail. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der eingetragenen Daten, vor allem den Titel der Arbeit (erscheint so im Zeugnis), und melden Sie eventuelle Fehler dem Bachelorprüfungsausschuss (julia.kadereit∂kit.edu).

Abgabe der Bachelorarbeit

Zum Abgabetermin muss ein gedrucktes Exemplar der Bachelorarbeit beim Bachelorprüfungsausschuss, Frau Kadereit, Geb. 40.50, Raum 207 abgegeben werden. Dieses Exemplar wird nach Feststellung des Abgabedatums an den Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin weitergeleitet. Offizielles Abgabedatum ist das Datum der Abgabe beim Bachelorprüfungsausschuss.

Bei Abgabe der Bachelorarbeit wird geprüft, ob die Aufgabenstellung vorn in die Arbeit eingebunden wurde und ob eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung (siehe "Weitere Informationen") enthalten ist.

  • Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 50 Seiten nicht überschreiten (ohne Anhang).
  • Bei Arbeiten, die in englischer Sprache angefertigt werden, müssen auch die Aufgabenstellung und die Eigenständigkeitserklärung (s. u.) auf Englisch erfolgen.
  • Die Aufgabenstellung, mit der die Bachelorarbeit beim Bachelorprüfungsausschuss angemeldet wurde, muss unverändert vorn in die Arbeit eingebunden werden.
  • Bei der Abgabe der Bachelorarbeit haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen. Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
    • Eigenständigkeitserklärung Deutsch:
      "Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbstständig verfasst, alle benutzten Hilfsmittel vollständig und genau angegeben und alles kenntlich gemacht zu haben, was aus Arbeiten anderer unverändert oder mit Abänderungen entnommen wurde sowie die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet zu haben."
    • Declaration of originality English:
      "I hereby declare that I have written this thesis independently, that I have not used any sources or aids other than those indicated , and that I have marked as such any passages/thoughts taken directly or indirectly from external sources. I furthermore declare that I have complied with the current version of the Statutes for Safeguarding Good Research Practice at Karlsruhe Institute of Technology (KIT)."
  • Der Umfang der Bachelorarbeit entspricht 12 Leistungspunkten. Die reine Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate; die  maximale Bearbeitungszeit bis zur Abgabe (ohne Verlängerung) beträgt 4 Monate. Darüber hinaus kann ein begründeter Verlängerungsantrag um maximal 4 Wochen beim Bachelorprüfungsausschuss gestellt werden.
  • Die Art und Weise der Verwendung von KI-Tools muss zu Beginn einer jeden Arbeit mit dem Aufgabensteller bzw. der Aufgabenstellerin und den betreuenden Personen abgesprochen werden. Bitte beachten Sie auch die Handreichung zur Nutzung generativer künstlicher Intelligenz bei studentischen Arbeiten.

Bei externen Bachelorarbeiten ist § 14 Abs. 2 der SPO zu beachten.

Es wird vom Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung bei externen Abschlussarbeiten abgeraten! Für das KIT besteht keine Verpflichtung, derartige Vereinbarungen mit Arbeitgebenden von Studierenden abzuschließen. Das KIT erfüllt mit der Vornahme der Prüfungsleistung eine gesetzliche Aufgabe und betreut die Studierenden „lediglich“ hochschulrechtlich. Es obliegt den Arbeitgebenden, dafür Sorge zu tragen, dass deren vertrauliche Informationen (z.B. Betriebsgeheimnisse) nicht in den Prüfungsprozess am KIT einfließen. Durch den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung wird ein zusätzliches Haftungsrisiko für das Institut begründet. Es obliegt daher dem Institut zu entscheiden, ob es eine derartige Verpflichtungen eingehen will oder nicht. Sollte dennoch eine entsprechende Vereinbarung gewünscht sein, ist die DE RECHT zuständig. Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Bachelorprüfungsausschuss, Frau Kadereit (julia.kadereit∂kit.edu).