Bachelorarbeit

Am Ende des Studiums ist eine Abschlussarbeit zu schreiben. Diese soll drei (maximal vier) Monate dauern. Genaueres regelt die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) in § 14.

Anmeldung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit darf erst begonnen werden, wenn die Voraussetzungen (mindestens 120 LP) erfüllt sind.

  1. Zulassungsbescheinigung ausfüllen und zusammen mit der vom Aufgabensteller bzw. von der Aufgabenstellerin unterschriebenen Aufgabenstellung vom Sekretariat des Aufgabenstellers oder der Aufgabenstellerin per E-Mail an Frau Hofer senden lassen. Die Unterlagen sollten möglichst vor Beginn der Bachelorarbeit eingereicht werden, müssen dem Bachelorprüfungsausschuss aber spätestens vier Wochen nach Beginn der Arbeit vorliegen.

  2. Die Bachelorarbeit wird vom Bachelorprüfungsausschuss im Campus Management System angemeldet und der bzw. die Studierende erhält eine entsprechende E-Mail. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der eingetragenen Daten, vor allem den Titel der Arbeit (erscheint so im Zeugnis), und melden Sie eventuelle Fehler dem Bachelorprüfungsausschuss (julia.hofer∂kit.edu).

Abgabe der Bachelorarbeit

Zum Abgabetermin muss ein gedrucktes Exemplar der Bachelorarbeit beim Bachelorprüfungsausschuss, Frau Hofer, Geb. 40.12, Raum -103 abgegeben werden. Dieses Exemplar wird nach Feststellung des Abgabedatums an den Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin weitergeleitet. Offizielles Abgabedatum ist das Datum der Abgabe beim Bachelorprüfungsausschuss.

Bei Abgabe der Bachelorarbeit wird geprüft, ob die Aufgabenstellung vorn in die Arbeit eingebunden wurde und ob eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung (siehe "Weitere Informationen") enthalten ist.

  • Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 50 Seiten nicht überschreiten (ohne Anhang).
  • Bei Arbeiten, die in englischer Sprache angefertigt werden, müssen auch die Aufgabenstellung und die Eigenständigkeitserklärung auf Englisch erfolgen.
  • Die Aufgabenstellung, mit der die Bachelorarbeit dem Bachelorprüfungsausschuss angemeldet wurde, muss unverändert vorn in die Arbeit eingebunden werden, ebenso ein eventueller Sperrvermerk.
  • Bei der Abgabe der Bachelorarbeit haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen. Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
    • Deutsch: "Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbstständig verfasst, alle benutzten Hilfsmittel vollständig und genau angegeben und alles kenntlich gemacht zu haben, was aus Arbeiten anderer unverändert oder mit Abänderungen entnommen wurde sowie die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet zu haben."
    • Englisch: "Declaration of originality: I hereby declare that I have composed this paper by myself and without any assistance other than the sources given in my list of works cited. This paper has not been submitted in the past or is currently being submitted to any other examination institution. It has not been published. All direct quotes as well as indirect quotes which in phrasing or original idea have been taken from a different text (written or otherwise) have been marked as such clearly and in each single instance under a precise specification of the source. I am aware that any false claim made here results in failing the examination."
  • Der Umfang der Bachelorarbeit entspricht 12 Leistungspunkten. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate (maximal vier Monate ohne Verlängerungsantrag). Darüber hinaus kann ein begründeter Verlängerungsantrag beim Bachelorprüfungsausschuss gestellt werden.

Bei externen Bachelorarbeiten ist § 14 Abs. 2 der SPO zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Bachelorprüfungsausschuss, Frau Hofer (julia.hofer∂kit.edu).