Informationen für Master-Studierende
1. Übertrag von Mastervorzugsleistungen in den Master
Für Mastervorzugsleistungen, die im Master anerkannt werden sollen, muss das Formular "Übertragung von Mastervorzugsleistungen in den Masterstudiengang" ausgefüllt und beim Masterprüfungsausschuss (Frau Benoit) abgegeben werden.
2. Studienplan
Der Studienplan muss in Papierform ausgefüllt werden und zur Genehmigung bei Frau Benoit (Geb. 40.51, Raum 304) vorgelegt werden. Bitte beachten: VOR- und RÜCKSEITIG ausdrucken und ZWEI Exemplare zur Genehmigung vorlegen. Das Formular finden Sie hier: Studienplan
Nach Genehmigung des Studienplans werden die getroffenen Wahlen in das System übertragen und Sie können sich dann zu Prüfungen anmelden.
3. Online-Anmeldung Vertiefungsfächer
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Ablauf zu den Vertiefungsfächern und -richtungen Master".
4. Technisches Ergänzungsfach
Nach Genehmigung des Studienplanes und Treffen der Wahlen im CAS System durch Frau Benoit können Sie sich online für die Prüfungen anmelden.
Ausnahme: Manche Module (z.B. aus anderen Fakultäten) können nicht im CAS System abgebildet werden und werden als Platzhaltermodule eingetragen. In diesem Fall müssen Sie sich VOR der Prüfung bei Frau Benoit eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" abholen und sich mit dieser beim Prüfer zur Prüfung anmelden. Das Formular wird nach der Prüfung vom Prüfer ausgefüllt und an Frau Benoit (Geb. 40.51, Raum 304) zurückgeschickt.
5. Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikation
Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikationen können nicht immer im CAS System direkt angemeldet werden (z.B. manche Module aus einer anderen Fakultät). Sie müsen sich in jedem Fall VOR der Prüfung mit Frau Benoit in Verbindung setzen. Entweder kann das Modul in Ihrem Studienablaufplan eingetragen werden und Sie können sich dann online zur Prüfung anmelden oder Sie erhalten eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" um sich mit dieser beim Prüfer zur Prüfung anzumelden. Das Formular wird nach der Prüfung vom Prüfer ausgefüllt und an Frau Benoit (Geb. 40.51, Raum 304) zurückgeschickt.
6. Ausnahme Überfachliche Qualifikation am House of Competence (HoC) oder Sprachenzentrum
Wenn die Überfachliche Qualifikation am HoC oder Sprachenzentrum erbracht wird, dann wird keine Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung benötigt, da die Leistungen automatisch im CAS System unter "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" gebucht werden.
7. Anrechnung von Leistungen, die bei den "nicht zugeordneten Leistungsnachweisen" gelistet sind
Soll eine Leistung angerechnet werden, die bei den "nicht zugeordneten Leistungsnachweisen" gelistet ist, dann muss das Formular "Übertrag SQ MPA" ausgefüllt und beim Masterprüfungsausschuss (Frau Benoit, Geb. 40.51, Raum 304) eingereicht werden.
Was gilt als Überfachliche Qualifikation (Schlüsselqualifikation)
Master-Informationsveranstaltung des Master-Prüfungsausschusses und der Fachschaft CIW
Folien der Informationsveranstaltung für Master-Studierende vom 12.07.2019
Stand: 26.08.2020 (M. Benoit)