Informationen zur Masterarbeit

Wichtige Informationen für Studierende zum Ablauf der offiziellen Anmeldung der Masterarbeit
(Stand 16.07.2019)

Bei Rückfragen:
Master-Prüfungsausschuss, Frau Gärtner (marion gaertner does-not-exist.kit edu)

Ablauf Anmeldung, Abgabe

Voraussetzungen für den Beginn der Masterarbeit:
Die Masterarbeit darf erst begonnen werden, wenn folgende Leistungen erfolgreich abgelegt wurden:

  • Berufspraktikum
  • Prozess- und Anlagentechnik
  • drei weitere Module im Fach Erweiterte Grundlagen

Ablauf der Anmeldung:

  1.  Zulassungsbescheinigung (grün) (nur das Formular auf dieser Seite verwenden!!), ausfüllen und per Email beim Aufgabensteller bzw. dessen Sekretariat abgeben.
  2. Der/die AufgabenstellerIn bzw. das Sekretariat sendet die Zulassungsbescheinigung zusammen mit einer vom Aufgabensteller/der Aufgabenstellerin unterschriebenen Aufgabenstellung per Email an Frau Gärtner (marion gaertner does-not-exist.kit edu). 
    Die Unterlagen sollen möglichst VOR Beginn der Arbeit eingereicht werden, können aber auch kurz nach Beginn der Arbeit abgegeben werden, müssen aber spätestens 4 Wochen nach Beginn der Arbeit beim Masterprüfungsausschuss vorliegen. Dies gilt auch für externe Masterarbeiten.
  3. Thema, Beginn der Arbeit etc. wird vom Masterprüfungsausschuss im System eingetragen.
  4. Der/die Studierende erhält eine Email sobald die Informationen bzgl. der Masterarbeit im System eingetragen sind.

Abgabe der Masterarbeit

Zum Abgabetermin muss ein Exemplar der Arbeit bei Frau Gärtner, Geb. 40.51, Raum 304 abgegeben werden. Dieses Exemplar wird nach Feststellung des Abgabedatums an den 2. Gutachter zur Erstellung des Zweitgutachtens weitergeleitet.

!!Das Gebäude in dem sich der Masterprüfungsausschuss befindet ist verschlossen, daher muss für die Abgabe ein Termin vereinbart werden!!

Weitere Informationen zur Abgabe finden Sie unter dem Punkt "Studium und Lehre / Masterprüfungsausschuss"

Verlängerung

Ein begründeter Verlängerungsantrag (SPO 2016, § 14 Abs. 6) kann beim Master-Prüfungsausschuss gestellt werden. Triftige Gründe können z.B. sein: Krankheit, Ausfall der Versuchsapparatur, Lieferschwierigkeiten u.ä. Zur Antragstellung muss beim Master-Prüfungsausschuss ein Formular beantragt werden.

 


 

Formale Vorgaben

  1. Die Masterarbeit soll einen Umfang von 55 bis 60 Seiten nicht überschreiten (ohne Anhang).
  2. Bei Arbeiten in englischer Sprache:
    • Anmeldung mit einer englischen Aufgabenstellung
    • Eigenständigkeitserklärung in der Arbeit soll auf Englisch abgefasst werden.
  3. Die Aufgabenstellung, mit der die Masterarbeit dem Prüfungsausschuss gemeldet wird, muss unverändert in die Arbeit (vorne) eingebunden werden.
  4. Sperrvermerk. Bei Arbeiten, die einen Sperrvermerk erhalten müssen, bitte folgende Vorlage verwenden:
    Sperrvermerk Vorlage.pdf
  5. Bei der Abgabe der Masterarbeit hat der/die Studierende schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit selbständig verfasst hat und keine anderen als die von ihm/ihr angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet hat. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen. Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Masterarbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. (SPO 2016, § 14 Abs. 5).

    Die Erklärung kann wie folgt lauten:
    "Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbständig verfasst, alle benutzten Hilfsmittel vollständig und genau angegeben und alles kenntlich gemacht zu haben, was aus Arbeiten anderer unverändert oder mit Abänderungen entnommen wurde sowie die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet zu haben."

    "Declaration of originality:
    I hereby declare that I have composed this paper by myself and without any assistance other than the sources given in my list of works cited. This paper has not been submitted in the past or is currently being submitted to any other examination institution. It has not been published. All direct quotes as well as indirect quotes which in phrasing or original idea have been taken from a different text (written or otherwise) have been marked as such clearly and in each single instance under a precise specification of the source.I am aware that any false claim made here results in failing the examination."
     
  6. Bei externen Masterarbeiten ist bzgl. des Aufgabenstellers die Prüfungsordnung (SPO 2016, §14 (2)) zu beachten und das MERKBLATT für externe Abschlussarbeiten.