Studieren im Ausland?
Studienbezogene Auslandsaufenthalte
Traum vieler Studierender ist es, während des Studiums eine studienbezogene Auslandsphase einzulegen. Die Motivation hierfür ist vielfältig:
- neue akademische Kenntnisse zu erwerben
- andere Lehr- und Lernsysteme kennenzulernen
- die Arbeitswelt in einem anderen Land zu erfahren
- die Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern
- fremde Kulturen kennenzulernen
- neue Freundschaften zu schließen
- sich persönlich weiter zu entwickeln
- ...
Ganz egal, welche Beweggründe Sie leiten, ob Sie ein Studium in Frankfreich planen oder Ihre Abschlussarbeit in Spanien schreiben wollen, oder ob Sie ein Praktikum in Italien machen möchten. Die KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik pflegt zahlreiche Partnerschaften, in deren Rahmen Sie Ihr Vorhaben umsetzen und einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt durchführen können.
Wege ins Ausland
Als Student/in an der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik stehen Ihnen zahlreiche Wege ins Ausland zur Verfügung. Auf Erasmus+ soll auf dieser Seite eingegangen werden. Informationen zu den weiteren Programmen erhalten Sie vom International Students Office
zentral für alle KIT-Studierenden.
Empfehlung zum Zeitpunkt des Auslandaufenthaltes
Bachelor
In den Bachelor-Studiengängen sollte ein möglicher Auslandsaufenthalt frühestens nach Ende des 5. Semesters stattfinden, wenn ein Großteil der Prüfungen erfolgreich abgelegt ist. Es können dann im Ausland Zusatzmodule oder ein Industriepraktikum (Koordination über KOOR Best) absolviert werden.
In Ausnahmefällen und nur in Absprache mit einem Dozenten der Fakultät CIW kann auch die Bachelor-Arbeit im Ausland angefertigt werden.
Master
Master BIW/CIW (SPO 2016)
Im Auslandsaufenthalt während des Master-Studiums wird empfohlen, die technischen Ergänzungsfächer, Zusatzfächer oder das Industriepraktikum zu absolvieren. Es können auch Teile der Vertiefungsfächer oder erweiterten Grundlagen im Ausland absolviert werden. Dies muss aber vorab mit dem Vertiefungsfach-Verantwortlichen bzw. bei den erweiterten Grundlagen mit dem Dozenten abgesprochen werden. Eine Prüfungsplanvereinbarung (s. Punkt 6, Learning Agreement und Prüfungsplanvereinbarung) muss ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Learning Agreement eingereicht werden.
Master BIW (SPO 2025)
Hier können Module im Bereich der Verfahrenstechnik oder der Rechnergestützten Methoden, Zusatzfächer oder das Industriepraktikum absolviert werden. Für eine Anerkennung in den Vertiefungen muss dies vorab mit dem Verantwortlichen für die Vertiefung abgesprochen werden und eine Prüfungsplanvereinbarung (s. Punkt 6, Learning Agreement und Prüfungsplanvereinbarung) ausgefüllt und zusammen mit dem Learning Agreement eingereicht werden.
Ich möchte mit Erasmus ins Ausland gehen - Was ist zu tun?
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablauf eines Auslandsaufenthaltes über Erasmus (Europa)
Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie natürlich wissen, mit welchen Universitäten die Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik Partnerschaften im europäischen Ausland unterhält.
Die Liste finden Sie hier: https://www.intl.kit.edu/ostudent/14328.php
1. Anmeldung Erasmus
Wichtig:
Es gibt nur EINEN Bewerbungstermin für das Wintersemester und das Sommersemester !
Bewerbungstermin an der Fakultät (Frau Gärtner): 20.11.
1. Interessenbekundung für WS 2027/2028 und SS 2028
Hierfür bitte das Formular "Interessenbekundung" ausfüllen und bis zum 20.11.2026 per Email schicken an marion gaertner∂kit edu.
2. Beratung durch Erasmus-Koordinator. Hierfür per Email bei Prof. Grohmann (steffen grohmann ∂does-not-exist.kit edu) für die Sprechstunde anmelden.
2. Nach der Anmeldung
1. Zuteilung der Plätze an die Bewerber
Die Zuteilung der Plätze an die Bewerber findet Anfang Dezember statt.
2. Ablauf der Zuteilung der Plätze
Angesichts der begrenzten Anzahl von Plätzen und dem Wunsch der Studierenden nach Universitäten, an denen nur Englisch als Sprachnachweis verlangt wird, kann eine Zuteilung an die Wunschuniversität nicht garantiert werden. Die Auswahl erfolgt - wenn möglich - nach Interesse, aber auch über Leistungsnachweis und/oder Losverfahren.
3. Nach der Zuteilung der Plätze werden die Bewerber per Email informiert für welche Universität sie ausgewählt wurden. Dies erfolgt ca. Anfang Februar. Sie erhalten mit dieser Email ebenfalls einen Link zu Mobility Online. Nach Öffnung des Mobility Online Portals durch INTL, müssen die Bewerber, die einen Platz erhalten haben, ihre persönlichen Daten und die Daten der Mobilität dort eingeben. Es darf in Mobility Online NUR die Universität angegeben werden, für die der Bewerber ausgewählt wurde.
4. Keinen Platz erhalten
Bewerber, deren Bewerbung nicht erfolgreich war, erhalten ebenfalls eine Email. Diese enthält Informationen dazu, wo es noch freie Plätze gibt. Es kann sich dann mit einer neuen Interessenbekundung noch einmal beworben werden (Frist wird in der Email angegeben).
3. Bewerbung erfolgreich aber Planänderung und Absage Erasmus
Sie wurden ausgewählt für ein oder zwei Semester mit Erasmus im Ausland zu studieren. Sie können/wollen den Platz aber nicht annehmen, weil der Aufenthalt nicht mehr in Ihren Zeitplan passt, persönliche Gründe einen Auslandsaufenthalt nicht mehr möglich machen etc. etc.
Wichtig: Sie müssen in diesem Fall einen zugeteilten Platz umgehend absagen (bei Frau Gärtner).
Sollten Sie den Platz nicht absagen, ist eine erneute Bewerbung für den nächsten Bewerbungszeitraum gesperrt.
4. Mobility Online
Nach Öffnung des Portals Mobility Online durch das International Students Office müssen sich die Bewerber, die einen Platz erhalten haben, im Portal anmelden und den Workflow im Portal durchgehen.
Wichtig:
1. Melden Sie sich auf KEINEN Fall in Mobility Online an, wenn Sie nicht für eine Universität zugeteilt wurden. Studierende, die sich ohne eine Zuteilung anmelden, können nicht berücksichtigt werden.
2. Wählen Sie in Mobility Online NUR die Uni aus, für die Sie ausgewählt wurden ! Das heißt, es kann nur EINE Uni ausgewählt werden.
5. Auswahl Module an der Partnerhochschule - Was kann gewählt werden
Sie wurden für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt, haben sich bereits in Mobility Online angemeldet und planen nun das Learning Agreement bzw. suchen sich die Module aus, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten.
Hierzu einen WICHTIGEN Hinweis:
Sie müssen zu den Modulen, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, KEINE äquivalenten Module am KIT suchen !!
Es ist gut möglich, dass es an der Partnerhochschule sehr interessante andere Module als am KIT gibt, die aber sehr gut in den Studienplan bei uns passen.
Module für Vertiefungen:
Hier sollen die Module thematisch und vom Niveau her in die Vertiefung passen.
Module für Technische Ergänzung, Verfahrenstechnik, Rechnergestützte Methoden:
Hier sollen die Module zur Kategorie passen in der sie anerkannt werden sollen.
Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
- erweiterte Grundlagen (BIW/CIW SPO 2016)
- Kernkompetenzen (BIW SPO 2025)
Hier muss eine nahezu 100% Übereinstimmung zum Modul am KIT vorliegen.
6. Learning Agreement und Prüfungsplanvereinbarung
Learning Agreement
Das Learning Agreement (LA) muss in Mobility Online erstellt werden.
In Table A des LA werden die Module eingetragen, die an der Partnerhochschule belegt werden sollen.
In Table B werden KEINE KIT-Module eingetragen, sondern die Kategorie (Technische Ergänzung, Vertiefung o.ä.) in der das Modul, welches an der Partnerhochschule belegt wird, anerkannt werden soll.
Table B: Vertiefung
Wird in Table B eingetragen, dass ein Modul aus Table A in einer Vertiefung anerkannt werden soll, dann muss eine Prüfungsplanvereinbarung ausgefüllt werden, aber nur, wenn das Modul noch nicht zuvor in der geplanten Vertiefung anerkannt wurde, daher bitte vorher beim Masterprüfungsausschuss nachfragen. Die Prüfungsplanvereinbarung muss, sollte sie ausgefüllt werden, auch vom zuständigen Vertiefungsfach-Verantwortlichen unterschrieben werden, wenn er mit der Anerkennung einverstanden ist. Der Vertiefungsfach-Verantwortliche entscheidet nicht über Leistungspunkte und Note, sondern nur über Inhalt es anzuerkennenden Moduls.
Table B: Pflichtmodul
Wird in Table B eingetragen, dass ein Modul aus Table A als Pflichtmodul anerkannt werden soll, dann muss ebenfalls eine Prüfungsplanvereinbarung ausgefüllt werden. Auch hier bitte erst beim MPA nachfragen, ob das Modul aus dem Ausland eventuell schon einmal anerkannt wurde, wenn ja, dann ist keine Prüfungsplanvereinbarung notwendig. Muss eine Prüfungsplanvereinbarung ausgefüllt werden, dann muss diese auch vom zuständigen Dozenten unterschrieben werden, wenn er damit einverstanden ist. Der Vertiefungsfach-Verantwortliche entscheidet nicht über Leistungspunkte und Note, sondern nur über Inhalt es anzuerkennenden Moduls.
Table B: Technische Ergänzung
Wird in Table B eingetragen, dass ein Modul aus Table A als Technische Ergänzung, Rechnergestützte Methoden (BIW SPO 2025) oder Verfahrenstechnik (BIW SPO 2025) anerkannt werden soll, dann muss beim Masterprüfungsausschuss nachgefragt werden, ob das jeweilige Modul anerkannt werden kann. Hierfür senden Sie am besten eine kurze Inhaltsangabe des Moduls an Frau Gärtner. Sie können auch zuerst nachfragen, ob das Modul eventuell schon einmal gewählt wurde (kommt häufig vor), dann wird keine Inhaltsangabe benötigt.
Prüfungsplanvereinbarung
Studiengang CIW/BIW (SPO 2016) bitte nachfolgendes Formular verwenden: Prüfungsplanvereinbarung BIW/CIW 2016
Studiengang BIW (SPO 2025) bitte nachfolgendes Formular verwenden: Prüfungsplanvereinbarung BIW 2025
7. Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt beim Masterprüfungsausschuss (Frau Gärtner). Hierfür senden die Studierenden das von der Partnerhochschule ausgestellten Transcript of Records per Email an Frau Gärtner, mit der Info, welche Module anerkannt werden sollen.
Die Leistungspunkte der Module werden so übernommen, wie auf dem Transcript of Records angegeben ! Halbe Leistungspunkte werden aufgerundet, da wir keine halben Leistungspunkte vergeben können.
Ausnahme:
Großbritannien, Türkei und Nicht-Erasmus. Hier ist eine individuelle Prüfung notwendig.
8. Notenvergabe bei Anerkennungen
Die anerkannten Leistungen werden mit Note übernommen, wenn die erhaltenen Noten in unser Notensystem übertragen werden können. Grundlage der Notenübertragung ist die Tabelle der TU Berlin (Stand 01.07.2024).
Anerkennung Überfachlichen Qualifikation und Zusatzleistungen:
Hier kann der Studierende entscheiden, ob er eine Anerkennung mit oder ohne Note wünscht.
Hinweis: Die Noten bei den Zusatzleistungen zählen NICHT zum Gesamtdurchschnitt.
9. Masterarbeit während Erasmus-Aufenthalt
Die Masterarbeit kann auch über Erasmus durchgeführt werden, dies ist allerdings oft nicht ganz einfach, da die Bewerbung für Erasmus immer 1 Jahr bis 1,5 Jahre vor dem eigentlichen Auslandsaufenthalt erfolgt.
Sollte es sich trotzdem ergeben, dass die Masterarbeit an der Partnerhochschule durchgeführt werden kann, dann muss VOR Beginn der Masterarbeit ein offizieller Aufgabensteller an der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gefunden werden. Die Arbeit muss dann vom hiesigen Aufgabensteller beim Masterprüfungsausschuss angemeldet werden (siehe Ablauf Anmeldung Masterarbeit: https://www.ciw.kit.edu/1472.php)
10. Industriepraktikum
Informationen zum Industriepraktikum im Ausland erteilt KOOR - Erasmus Services BW
Die Formulare, die über KOOR ausgefüllt werden, müssen zur Unterschrift an das Praktikantenamt bzw. Frau Gärtner (marion gaertner ∂does-not-exist.kit edu) zur Prüfung und Unterschrift per EMail geschickt werden.
Nach Abschluss des Praktikums muss erneut ein Formular ausgefüllt und zur Unterschrift an das Praktikantenamt bzw. Frau Gärtner zur Prüfung und Unterschrift geschickt werden. Nach Unterschrift auf dem Abschlussformular, wird das Praktikum im Campus System verbucht.
Allgemeine bzw. fachliche Beratung:
- Assistentin Erasmus-Koordinator
Marion Gärtner (marion gaertner ∂does-not-exist.kit edu), Tel. 0721-608-42961
- erfahrene Studierende
- Fachvertreter(innen) mit Kontakten
- Erasmus-Koordinator
Prof. Dr.-Ing. Steffen Grohmann
Institut für Technische Thermodynamik und Kältetechnik
Kälte- und Kryotechnik
Gebäude 40.32, Raum 132
Sprechstunde: Dienstag 14.00 – 15:30
Steffen Grohmann ∂does-not-exist.kit edu
Tel. +49 721 608 - 42332
Arbeitskreis Erasmus
Der Arbeitskreis Erasmus ist eine studentische Hochschulgruppe, welche einerseits die ankommenden ausländischen Studenten in Karlsruhe betreut und andererseits Karlsruher Studenten über die Möglichkeiten im Ausland zu studieren berät.
In diesem Rahmen bietet der Arbeitskreis u.a. wöchentlich eine Sprechstunde an, in der sich die Karlsruher Studenten über die Möglichkeiten des Auslandsstudiums beraten lassen können. Ebenso haben die Studenten die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Arbeitskreises (www.ak-erasmus.de) selbst zu informieren.
Auslandsaufenthalt außerhalb Erasmus
Informationen beim International Students Office (IStO) (www.intl.kit.edu/ostudent)
fachliche Beratung: Fachvertreter(in)
Beispiel: Ba-Wü Programm