Oft gefragt

Viele Institute schreiben auf ihren Institutshomepages Abschlussarbeiten aus. Wenn Ihnen eine ausgeschriebene Abschlussarbeit gefällt, kontaktieren Sie den Betreuer (meistens wissenschaftlicher Mitarbeiter, Doktorand) der Abschlussarbeit.

Oder Sie gehen persönlich am Institut vorbei und informieren sich bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Institutes, welche Abschlussarbeiten sie in nächster Zeit anbieten.

 

Falls Sie eine Abschlussarbeit außerhalb der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik schreiben möchten (Firma oder andere Fakultät), benötigen Sie einen offiziellen Aufgabensteller, der vorzugsweise aus der Fakultät Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik kommen soll. 

Nach Einzelfallprüfung durch den Masterprüfungsausschuss und in wenigen Ausnahmefällen kann der offizielle Aufgabensteller auch aus einer anderen Fakultät als der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik kommen. Zur Prüfung, ob eine Masterarbeit bei einem Aufgabensteller außerhalb der Fakultät möglich ist, reichen Sie bitte die vorläufige Aufgabenstellung und den Namen des potentiellen Aufgabenstellers per Email bei Frau Gärtner ein.
Bitte beginnen Sie in diesem Fall auf keinen Fall mit der Arbeit, da nicht jede Arbeit genehmigt werden kann.

 

Die Höchststudiendauer in Master Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik beträgt 8 Semester.

Termin zu den Infoveranstaltungen finden Sie unter: https://www.ciw.kit.edu/4102.php

 

Generell gibt es keine Frist, bis wann Sie eine Prüfung das zweite Mal ablegen müssen.
Die Höchststudiendauer von 8 Semestern darf jedoch nicht überschritten werden;

Ausnahme: Wenn Sie einen Antrag auf Zweitwiederholung gestellt haben, muss die betreffende Prüfung spätestens zum übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden.

Schriftliche Prüfungen:
Bis zum welchem Datum die Online-Abmeldung möglich ist, legt der Prüfer fest. Sie haben immer die Möglichkeit, vor Austeilen der Klausuraufgaben im Hörsaal ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurückzutreten. Sie können sich den Rücktritt mit folgendem Formular (PDF) quittieren lassen. Erst, wenn Sie die Klausur begonnen haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Mündliche Prüfungen:
Bitte bedenken Sie, dass der Prüfer einen Termin für Ihre Prüfung einplant. Sie müssen sich von einer mündlichen Prüfung daher spätestens drei Werktage vor dem Prüfungsdatum wieder abmelden.